Wer heiratet, umzieht oder einen Todesfall zu beklagen hat, benötigt in der Regel Urlaub um alles zu klären. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Regelungen für Sonderurlaub. Dieser wird zusätzlich zu den normalen, im Arbeitsvertrag festgelegten, Urlaubstagen gewährt. Erfahre hier, in welchen Fällen du Anspruch auf Sonderurlaub hast.

Wichtige Infos zum Sonderurlaub
Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB: Wird der Arbeitnehmer für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert“, muss vom Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung gewährt werden. Die Länge des Urlaubs ist dabei nicht explizit geregelt und unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen.
Sofern es sich um einen planbaren Anlass (z.B. deine Hochzeit) handelt, setzt du deinen Arbeitgeber am besten frühzeitig von deinem Wunsch auf Sonderurlaub in Kenntnis. Schau vorher in den Arbeits- und Tarifvertrag und sprich das Thema offensiv an.
Im Folgenden findest du Infos dazu, wie die Themen Umzug, Todesfall, Hochzeit und Geburt in Bezug auf Sonderurlaub geregelt sind. Weitere Gründe für bezahlte Freistellung sind zum Beispiel:
- 25-jähriges oder 40-jähriges Dienstjubiläum
- Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten, beispielsweise Zeugenaussagen vor Gericht
- Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden
Neben dem bezahlten Sonderurlaub kannst du je nach Anlass um eine unbezahlte Freistellung bitten, beispielsweise bei der Erkrankung von Kindern. Da man in zahlreichen Fällen auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen ist, sollte man eine möglichst partnerschaftliche Lösung anstreben.
Sonderurlaube für Beamte sind in der SUrlV und den Sonderurlaubsbestimmungen der Länder geregelt. Dort ist festgelegt, ob es sich um einen bezahlten oder unbezahlten Urlaub handelt und wie viele Tage maximal gewährt werden.
❌ Sonderurlaub beim Umzug
Umzüge können meist an einem Tag durchgeführt werden. Oft lässt sich der Umzug jedoch nicht auf das Wochenende legen oder Samstag und Sonntag reichen eben doch nicht aus, seinen Kram in Kartons zu verstauen und zur neuen Wohnung zu transportieren.
Kein Urlaubsanspruch bei Umzug
Viele Arbeitnehmer verlassen sich bei einem Umzug auf die Freistellung. Hierbei handelt es sich jedoch um einen verbreiteten Irrtum. Tatsächlich besteht bei einem Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub. Da Umzüge in der Regel am Wochenende bzw. an anderen freien Tagen (z.B. Feiertage) durchgeführt können, ist die bezahlte Freistellung in solch einem Fall nicht gesetzlich festgelegt.
In der Regel musst du für den anstehenden Umzug einen Urlaubstag opfern. Wie bei jedem Urlaubsantrag ist es dabei wichtig, dem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid zu geben. Dieser kann das Urlaubsgesuch nämlich ablehnen, sollte deine Arbeitskraft an diesem Tag im Betrieb unverzichtbar sein.

Ausnahme: Betrieblich bedingter Umzug
Ein Sonderfall liegt vor, wenn der anstehende Umzug betrieblich bedingt ist. Wirst du beispielsweise an einen anderen Standort deines Arbeitgebers versetzt, erhältst du einen Tag Sonderurlaub, um deinen Umzug durchzuführen. Falls eine vorherige Versetzung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, gibt es für den Umzug sogar drei Tage.
Wenn du eine neue Stelle antrittst und dafür einen Umzug in Kauf nehmen musst, gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub. In einem solchen Fall kommt es auf das Wohlwollen und Entgegenkommen des neuen Arbeitgebers an.
✅ Sonderurlaub Todesfall
Bei einem Todesfall in der Familie gibt es die Möglichkeit auf Sonderurlaub. Wie viele Tage dir zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wesentliche Rolle spielt das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen sowie die Kulanz deines Arbeitgebers.
Der Sonderurlaub bei einem Todesfall ist bereits durch das Grundgesetz geregelt. Dort wird der Bezug zum erstens Verwandtschaftsgrad hergestellt, also zu den Eltern, dem Ehepartner und den Kindern. Auch die Großeltern sind hier dazu zu rechnen. Ausgeschlossen sind dagegen Onkels, Tanten und Cousins oder Cousinen. Sie zählen laut Gesetz nicht zur Gruppe der nahen Angehörigen. In der Regel beträgt der Sonderurlaub bei Todesfällen zwei Tage. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch eine längere Freistellung. Je nach Betriebszugehörigkeit sind mitunter bis zu 14 Tage möglich. Ansprechpartner im Unternehmen sind in jedem Fall deine direkten Vorgesetzten sowie die Personalabteilung.
✅ Sonderurlaub Hochzeit
Auch bei anderen außergewöhnlichen familiären Ereignissen gibt es Sonderurlaub. Hierzu zählt nicht nur die eigene Hochzeit, sondern auch die der Kinder. Im Falle einer anstehenden Eheschließung hast du also Anspruch auf wenigstens einen Tag Freistellung. Manchmal werden im Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen, die sogar mehr als nur einen Tag in Aussicht stellen. Es kann also lohnend sein, im Vorfeld einen Blick in den betreffenden Vertrag zu werfen.
Wenn es sich um deine Hochzeit oder der eines deiner Kinder handelt, kann der Sonderurlaub von mindestens einem Tag nicht verwehrt werden. Anders verhält es sich bei der Hochzeit eines Freundes oder der eines entfernten Verwandten. Dafür musst du einen regulären Urlaubstag verwenden.
Achtung: Die Freistellung gibt es natürlich nur, wenn der Hochzeitstag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Heiratest du an einem Wochenende hast du keinen Anspruch auf einen nachgeholten freien Tag. Übrigens kann man auch für Jubiläen, wie beispielsweise die Silberhochzeit oder die Goldene Hochzeit einen Tag Sonderurlaub beanspruchen.
✅ Sonderurlaub Geburt
Vätern steht für die Geburt ihres Kindes ein Tag Sonderurlaub zu, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen wurden. Kommt das Kind an einem arbeitsfreien Tag zur Welt, sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen nachträglichen Tag Freistellung zu gewähren. Dasselbe gilt, wenn sich der werdende Vater bereits in seinem Erholungsurlaub befindet.
Für alle die sich weiterbilden möchten, gibt es in vielen Bundesländern ein Anrecht auf Bildungsurlaub
Bild oben: NGDPhotoworks – Pixabay.com, Bild unten: AdobeStock
Super Infos, mein Arbeitgeber hat mir sogar 1nen Tag bezahlten Urlaub gegeben obwohl er das nicht müsste (war in der gleichen Umgebung kein Arbeitsbedingter Umzug) … Einfach mal nachfragen 🙂