Wer heiratet, umzieht oder einen Todesfall zu beklagen hat, benötigt in der Regel einen oder mehrere Tage Urlaub. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck Regelungen für Sonderurlaub festgelegt. Dieser wird zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch gewährt, der im Arbeitsvertrag geregelt ist. Erfahren Sie hier, welchen Anspruch Sie haben.
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Wichtige Infos zum Sonderurlaub
Der Anspruch auf Sonderurlaub fußt auf Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Wird der Arbeitnehmer für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert“, muss vom Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung gewährt werden. Die Länge ist nicht explizit geregelt und unterscheidet sich daher von Unternehmen zu Unternehmen. Für Arbeitnehmer ist es ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig von den Plänen in Kenntnis zu setzen und sich um Urlaub zu bemühen. Schauen Sie vorher in den Arbeits- und Tarifvertrag und sprechen Sie das Thema Sonderurlab offensiv an.
Im Folgenden werden die Themen Umzug, Todesfall, Hochzeit, Geburt in Bezug auf Sonderurlaub behandelt. Weitere Gründe für bezahlte Freistellung sind zum Beispiel:
- 25-jähriges oder 40-jähriges Dienstjubiläum
- Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten, beispielsweise Zeugenaussagen vor Gericht
- Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden
Neben dem bezahlten Sonderurlaub kann der Arbeitnehmer je nach Anlass um eine unbezahlte Freistellung bitten, beispielsweise bei der Erkrankung von Kindern. Da man in zahlreichen Fällen auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen ist, sollte man eine möglichst partnerschaftliche Lösung anstreben.
Sonderurlaube für Beamte sind in der SUrlV und den Sonderurlaubsbestimmungen der Länder geregelt. Dort wird festgelegt, ob es sich um einen bezahlten oder unbezahlten Urlaub handelt und wie viele Tage maximal gewährt werden.
Sonderurlaub beim Umzug
Umzüge können meist an einem Tag durchgeführt werden. Häufig lässt sich der Umzug jedoch nicht auf das Wochenende legen oder Samstag und Sonntag reichen eben doch nicht aus, seinen Kram in Kartons zu verstauen und zur neuen Wohnung zu transportieren.
Kein Urlaubsanspruch bei Umzug
Viele Arbeitnehmer verlassen sich bei einem Umzug auf die Freistellung. Hierbei handelt es sich jedoch um einen verbreiteten Irrtum. Tatsächlich besteht bei einem Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub. Da Umzüge in der Regel am Wochenende bzw. an anderen freien Tagen (z.B. Feiertage) durchgeführt können, ist die bezahlte Freistellung in solch einem Fall nicht gesetzlich festgelegt.
In der Regel muss man für den anstehenden Umzug einen Urlaubstag opfern. Wichtig hierbei ist, dass man seinen Wohnungswechsel rechtzeitig plant und dem Arbeitgeber Bescheid gibt. Dieser kann nämlich das Urlaubsgesuch ablehnen, sollte die eigene Arbeitskraft an diesem Tag im Betrieb unverzichtbar sein.
Ausnahme: Betrieblich bedingter Umzug
Ein Sonderfall liegt vor, wenn der anstehende Umzug betrieblich bedingt ist. Werden Sie beispielsweise an einen anderen Unternehmensstandort versetzt, erhalten Sie als Arbeitnehmer einen Tag Sonderurlaub, um Ihren Umzug durchzuführen. Falls eine vorherige Versetzung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, erhalten Sie für den Umzug sogar drei Tage.
Wer eine neue Stelle antritt und dafür einen Umzug in Kauf nehmen muss, erhält nicht zwangsläufig Sonderurlaub. In einem solchen Fall kommt es auf das Wohlwollen und Entgegenkommen des neuen Arbeitgebers an. Ein Anrecht darauf hat man aber nicht.
Sonderurlaub Todesfall
Ist ein Todesfall in der Familie eingetreten, stellt das Gesetz Sonderurlaub in Aussicht. Wie viele Tage einem Arbeitnehmer zustehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wesentliche Rolle spielt das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen sowie natürlich die Kulanz des Arbeitgebers.
Der Sonderurlaub bei einem Todesfall ist bereits durch das Grundgesetz geregelt. Dort wird der Bezug zum erstens Verwandtschaftsgrad hergestellt, also zu den Eltern, dem Ehepartner, den Kindern. Auch die Großeltern sind hier dazu zu rechnen. Ausgeschlossen dagegen sind Onkel, Tante und Cousin oder Cousine, da sie laut Gesetz nicht zu der Gruppe der nahen Angehörigen zählen. In der Regel beträgt der Sonderurlaub bei Todesfällen zwei Tage. Viele Arbeitgeber gewähren jedoch eine längere Freistellung. Je nach Betriebszugehörigkeit sind mitunter bis zu 14 Tage möglich. Ansprechpartner im Unternehmen sind in jedem Fall der direkte Vorgesetzte sowie die Personalabteilung
Sonderurlaub Hochzeit
Auch bei anderen außergewöhnlichen familiären Ereignissen haben Arbeitnehmer Anrecht auf Sonderurlaub. Hierzu zählt nicht nur die eigene Hochzeit, sondern auch die der Kinder. Im Falle einer anstehenden Eheschließung haben Sie also Anspruch auf wenigstens einen Tag Freistellung. Manchmal werden im Arbeits- oder Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen, die sogar mehr als nur einen Tag Sonderurlaub in Aussicht stellen. Es kann also lohnend sein, im Vorfeld einen Blick in den betreffenden Vertrag zu werfen.
Betrifft die Hochzeit Sie oder eines Ihrer Kinder, kann der Sonderurlaub von mindestens einem Tag nicht verwehrt werden. Anders verhält es sich bei der Hochzeit eines Freundes oder eines entfernten Verwandten. Hierfür muss man einen regulären Urlaubstag aufwenden.
Achtung: Die Freistellung kann natürlich nur beantragt werden, wenn der Tag der Hochzeit auf einen regulären Arbeitstag fällt. Übrigens kann auch für Jubiläen wie beispielsweise die Silberhochzeit oder die Goldene Hochzeit ein Tag Sonderurlaub beansprucht werden.
Sonderurlaub Geburt
Vätern steht für die Geburt ihres Kindes ein Tag Sonderurlaub zu, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen wurden. Kommt das Kind an einem arbeitsfreien Tag zur Welt, sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen nachträglichen Tag Freistellung zu gewähren. Dasselbe gilt, wenn sich der werdende Vater bereits in seinem Erholungsurlaub befindet.
Für alle die sich weiterbilden möchten, gibt es in vielen Bundesländern ein Anrecht auf Bildungsurlaub
Bild oben: NGDPhotoworks – Pixabay.com
Sonerurlaub beim Umzug meint
Super Infos, mein Arbeitgeber hat mir sogar 1nen Tag bezahlten Urlaub gegeben obwohl er das nicht müsste (war in der gleichen Umgebung kein Arbeitsbedingter Umzug) … Einfach mal nachfragen 🙂