Tattoos liegen im Trend. Was in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, stößt allerdings nach wie vor in zahlreichen Berufsbranchen auf Ablehnung. Tätowierungen als Körperschmuck müssen daher gut überlegt sein. Welche Fragen man im Zusammenhang mit Tattoos am Arbeitsplatz klären sollte und in welchen Jobs Tätowierte sehr gute Berufschancen haben, lesen Sie hier.
Tattoos – der trendige Körperschmuck
Eine im Mai 2014 veröffentlichte Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung bildet den Tattoo-Trend der Bundesbürger deutlich ab: Unter den 25- bis 34-jährigen Befragten sind 22 Prozent tätowiert. Immer mehr Menschen lassen sich Statements, Zitate, Symbole oder Bilder stechen. Tattoos dienen als Modeschmuck, repräsentieren eine Weltanschauung oder heben die Individualität und Persönlichkeit des Trägers hervor.
Tätowierungen hatten vor allem in der westlichen Welt ursprünglich das Stigma des Matrosen oder Sträflings. Spätestens seit den 1990er Jahren erfreuen sie sich jedoch großer Beliebtheit und haben in breite Gesellschaftsschichten Einzug gehalten. Heute lassen sie sich daher keiner Herkunfts- oder Einkommensklasse mehr zuordnen.
Bevor man sich für eine Tätowierung entscheidet sollte man sich jedoch nicht nur Gedanken über das Motiv machen. Viele Tattoo-Fans unterschätzen mögliche berufliche Konsequenzen und realisieren später frustriert, dass deutsche Arbeitgeber eine mehrheitlich konservative Haltung bezüglich Tätowierungen an den Tag legen. Es ist daher wichtig, im Vorfeld abzuklären, in welchen Berufszweigen man mit Tattoos auf Hürden und Widerstände stoßen könnte.
Tätowierungen im Job
Im Winter 2015 wurde bekannt, dass die Bundespolizei erwägt, ihre Zugangsvoraussetzungen für Bewerber zu lockern. Dies betrifft die strenge Regelung zu Tätowierungen. Bislang dürfen Polizeianwärter keine sichtbaren Tattoos oder Piercings tragen.
Das Beispiel zeigt, dass sich nicht nur Arbeitnehmer mit Tattoos am Arbeitsplatz auseinandersetzen müssen, sondern auch Firmenlenker. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen auf Tätowierungen als Körperschmuck setzen, müssen sich Arbeitgeber darüber Gedanken machen, wie mit diesem Trend umzugehen ist. Was soll diesbezüglich im Unternehmen erlaubt sein und wo liegen mögliche Grenzen?
Tattoos als Konfliktpotential
Piercings oder Tattoos unterliegen zwar dem Persönlichkeitsrecht, doch traditionell konservative Einstellungen oder hygienische Vorschriften können den Bewerber oder Arbeitnehmer in seinem Recht einschränken. Dass im öffentlichen Dienst meist strenge Einstellungsregeln gegenüber tätowierten Bewerbern existieren, ist bekannt. Doch auch andere Branchen stehen sichtbaren Tattoos eher ablehnend gegenüber. In der Regel handelt es sich um Unternehmen bzw. Jobs mit Publikumsverkehr; typische Beispiele sind Bankangestellte, Versicherungsmakler, Flugbegleiter oder Servicekräfte.
Letztlich ist die Firmenphilosophie entscheidend: Ein Arbeitgeber kann bestimmen, welches Unternehmensbild nach außen getragen werden soll. Passen Tattoos aus seiner Sicht nicht in dieses Bild hat man schlechte Karten im Job, sofern sie sich nicht mit Kleidung verdecken lassen.
Nicht nur Tattoos sind am Arbeitsplatz problematisch. Unternehmen können Dresscodes für ihren Betrieb erlassen und in diesem Zuge Piercings verbieten. Ist diese Vereinbarung mit dem Betriebsrat abgestimmt und zulässig, kann ein Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen.
Umgang mit Tattoos am Arbeitsplatz
Im Vorstellungsgespräch:
Ein Vorstellungsgespräch dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und abzutasten. Natürlich möchte man als Bewerber einen möglichst guten Eindruck hinterlassen, dennoch ist es wichtig, im Gespräch authentisch zu sein. Nur so kann man bereits im Vorfeld des Berufsverhältnisses mögliches Konfliktpotential erkennen.
Für Bewerber, die an sichtbaren Stellen (beispielsweise Arme oder Hals) tätowiert sind, stellt sich die Frage, ob sie ihren Körperschmuck durch geschickte Kleiderwahl verdecken sollen. Möglicherweise erhöht dies die Einstellungschancen in bestimmten Branchen. Man vermeidet zwar das Thema Tattoo im Bewerbungsgespräch, verschiebt es dadurch jedoch nur nach hinten. Eventuell fühlt sich der Arbeitgeber sogar getäuscht, wenn er nach dem Abschluss des Arbeitsvertrags die Tätowierung bemerkt. Meist erweist es sich daher als sinnvoll, seinen Körperschmuck nicht bewusst zu verstecken oder den potentiellen Arbeitgeber sogar direkt darauf anzusprechen.
Am Arbeitsplatz:
Wer sich ein Tattoo stechen lassen möchte, sollte genau überlegen, an welcher Körperstelle er dies tut. Tätowierungen, die von der üblichen Berufskleidung überdeckt werden, gehen den Arbeitgeber nichts an. Befinden sie sich jedoch an sichtbaren Stellen, sind sie möglicherweise vertraglich untersagt. Der Gang zum Tattoo-Studio kann also Kleidungsvorschriften oder schlimmstenfalls eine Kündigung nach sich ziehen. Bevor man sein Vorhaben in die Tat umsetzt, könnte ein offenes Gespräch mit dem Chef angebracht sein. So fühlt er sich in die Entscheidung einbezogen und die Belange der Firma berücksichtigt. Und wer weiß: Möglicherweise bestehen seitens des Arbeitsgebers ja gar keine Bedenken.
Jobs, in denen Tattoos erlaubt sind
Bei der Entscheidung sichtbare Tätowierungen am Arbeitsplatz zuzulassen, handelt es sich meist um eine Ermessensfrage. Im welchen Jobs Tattoos erlaubt sind, kann daher nicht pauschal beantwortet werden. In der Regel werden Tätowierungen eher in Berufsbranchen geduldet, in denen man keinen direkten Kundenkontakt hat. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Ein hippes Modegeschäft, eine coole Bar oder ein trendiger Friseur sehen tätowierte Körperkunst vielleicht sogar als Bereicherung für Ihr Unternehmensimage an. Auch im sozialen Bereich werden Tätowierungen (anders als Piercings) häufig geduldet.
Wer auf großflächige oder sichtbare Tattoos nicht verzichten möchte, sollte sich auf bei seinem Werdegang auf Berufsbranchen konzentrieren, die entweder keinen Publikumsverkehr aufweisen oder ein eher junges Kundenklientel ansprechen. Beispiele für Jobs, in denen Tattoos oftmals geduldet oder sogar befürwortet werden, sind:
- Produktion
- Backoffice-Tätigkeiten
- Handel und Gastronomie mit einem vornehmlich jungen Kundenklientel
- Soziale Berufe, beispielsweise Sozialarbeit oder Jugendarbeit
- IT-Bereich
- Medien- und Werbeagenturen (je nach Ausrichtung und Zielgruppe)
Bild oben: Fxquadro – Fotolia.com
Schreibe einen Kommentar