Hier finden Sie die besten Akademien für die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten
Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommen auf viele Unternehmen Änderungen in ihrer Datenschutzpraxis zu. Der Kreis der Firmen, die einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen, ist größer geworden. Dieser Umstand stellt viele Organisationen vor personelle Herausforderungen: Wer kann Datenschutzbeauftragter werden? Erfahren Sie hier nähere Infos zu der Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter intern oder extern?
Ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) erforderlich, muss dieser vom Unternehmen bzw. von der Organisation benannt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier: Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? Ein Konzern mit mehreren Niederlassungen kann sich auf einen DSB beschränken, sofern dieser von sämtlichen Geschäftsstellen aus gut erreichbar ist. Dasselbe gilt für Behörden und öffentliche Stellen.
Grundsätzlich kann ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter benannt werden. Vor allem kleinere Unternehmen setzen meist auf einen externen DSB, der über das nötige juristische Fachwissen verfügt und nicht eigens für seine Aufgaben ausgebildet werden muss.
Welche Kriterien muss ein DSB erfüllen?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte darf keinen Interessenkonflikten unterliegen und muss das nötige Fachwissen für die Position mitbringen. Grundsätzlich gelten nach DSGVO folgende Kriterien:
- Der DSB muss eine gewisse berufliche Qualifikation vorweisen.
- Der DSB muss Fachwissen im Bereich Datenschutz und Datenschutzpraxis vorweisen.
- Der DSB muss die Fähigkeiten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben haben.
Um den komplexen Fragestellungen in IT und Datenschutz gerecht zu werden, sollten Datenschutzbeauftragte eine umfassende Ausbildung durchlaufen und ihr Fachwissen durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten. Hier finden Sie die geeignete Datenschutzbeauftragter Ausbildung.
Darf ein IT-Manager Datenschutzbeauftragter werden?
Prinzipiell kann jeder betrieblicher Datenschutzbeauftragter werden, der die oben genannten Kriterien erfüllt. Wichtig ist jedoch, dass der DSB keinem Interessenkonflikt unterliegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich der DSB selbst kontrollieren muss. Mitarbeiter in der IT, aber auch Mitglieder der Geschäftsführung der oder der Personalabteilung sind daher oftmals ungeeignet für die Position des Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte darf keine maßgebliche operative Verantwortung für Datenverarbeitungsprozesse aufweisen.
Wie bestellt man einen DSB?
Das BDSG sah eine schriftliche Bestellung des Datenschutzbeauftragten vor. Die DSGVO spricht dagegen nur noch von einer Benennung des DSB. Das Unternehmen teilt der zuständigen Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse) mit, sofern eine „Benennungspflicht“ besteht.
Auf der Website des Unternehmens reicht eine Telefonnummer/Hotline als Kontaktmöglichkeit zum Datenschutzbeauftragten aus.
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Bild: Aymanjed – Pixabay.com
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