Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksbereiche beschlossen. Mehr zu den Hintergründen und wo Sie dazu die passenden Meisterschulen finden, erfahren Sie im Ratgeber Weiterbildung.
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Bild: falconp4 – Pixabay.com
Hintergrund: Meisterpflicht abgeschafft
Mit der Novelle der Handwerksordnung hatte die rot-grüne Bundesregierung 2004 die Meisterpflicht in 53 von 94 Gewerken abgeschafft, z.B. in der Gebäudereinigung, im Fliesenleger- oder Uhrmacherhandwerk. In den zulassungsfreien Handwerksberufen ging daraufhin die Ausbildungsleistung stark zurück. Zudem zogen immer mehr Schulabgänger ein Studium der handwerklichen Ausbildung vor, was zu einem Fachkräftemangel im Handwerk geführt hat.
In manchen Gewerken ohne Meisterpflicht stieg zwar die Zahl der Betriebsgründungen stark an, jedoch litt die handwerkliche Qualität, beispielsweise im Fliesenlegerhandwerk. Meist handelte es sich bei den Betriebsgründungen außerdem um Ein-Mann-Betriebe, die keine neuen Arbeitsplätze schufen oder Ausbildungsstellen bereithielten.
Gründe für die Wiedereinführung der Meisterpflicht
Da das Handwerk vermehrt unter Nachwuchsproblemen leidet, soll es im Ansehen gegenüber der akademischen Ausbildung gestärkt werden. Die Wiedereinführung des Meisterbriefs macht Handwerkberufe wieder attraktiver und damit begehrter. Nicht nur Handwerker, sondern auch Verbraucher könnten von einer Wiedereinführung profitieren, da der Meisterbrief für höchste Qualität im Handwerk bürgt.
Die Wiedereinführung des Meisterbriefs könnte also den Verbraucherschutz erhöhen sowie jungen Leuten einen entscheidenden Anreiz für das Erlernen eines Handwerks bieten.
Übersicht über Handwerksberufe mit und ohne Meisterpflicht
Handwerksberufe mit Meisterpflicht
- Maurer, Betonbauer, Ofenbauer
- Zimmerer, Dachdecker, Tischler
- Straßenbauer, Brunnenbauer
- Steinmetz, Steinbildhauer, Stukkateur
- Maler, Lackierer
- Gerüstbauer, Schornsteinfeger
- Metallbauer, Feinwerkmechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer, Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker
- Kälteanlagenbauer, Klempner, Heizungsbauer
- Boots- und Schiffsbauer
- Bäcker, Konditoren, Fleischer
- Elektrotechniker
- Informationstechniker
- Zahntechniker
- Friseur
- Glaser
Welche Gewerke sind ab 2020 wieder Meisterpflichtig?
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger – Meisterschule Fliesenleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
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Was bedeutet das für Betriebe, die seit 2004 in diesen Gewerken ohne Meister gegründet oder geführt werden?
Aktuell sieht die Wiedereinführung der Meisterpflicht in oben stehenden Gewerken vor, dass alle Betriebe, die nach der Novellierung der Handwerksordnung 2004 gegründet wurden, einen so genannten Bestandschutz erhalten. Somit müssen diese Betriebe keinen Meisterbrief nachholden oder gar einen Meister dafür einstellen. Ob dies dauerhaft so bleibt ist sicher fraglich und es empfiehlt sich in jedem Fall, über einen Besuch der Meisterschule mit anschließender Prüfung nachzudenken. Insbesondere darum, da es auch seit geraumer Zeit bei der Beantragung von Aufstiegs-BAföG keine Alters- bzw. zeitliche Begrenzung mehr gibt.
Welche Gewerke bleiben weiterhin von der Meisterpflicht befreit?
2004 wurden 53 Gewerke aus der Gewerbe Anlage A in die Anlage B1 verschoben und damit von der Meisterpflicht befreit. Weiter befreit in Anlage B1 vom Meisterbrief sind folgende Berufe:
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Modellbauer
- Holzbildhauer
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Maßschneider
- Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Modisten
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Drucker
- Siebdrucker
- Flexografen
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
Was halten Sie von der Wiedereinführung? Gerne können Sie hier Ihre Kommentare dazu abgeben.
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