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Mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG werden Fachkräfte gefördert, um eine berufliche Weiterbildung absolvieren zu können. Angestrebte Abschlüsse sind beispielsweise Handwerksmeister, Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Betriebswirte oder gleichwertige Abschlüsse. Vorausgesetzt wird dabei eine durch das BBiG (Berufsbildungsgesetz) oder durch die HwO (Handwerksordnung) anerkannte und erfolgreich abgeschlossene Erstausbildung. Das Aufstiegs-BAföG löste am 1. August 2016 das Meister-BAföG ab und wurde umfassender gestaltet.
Informationen zum Meister-BAföG, z.B. zu Voraussetzungen, Höhe der Förderung und Dauer der Förderung, erhalten Sie hier: Wer hat Anrecht auf Meister-BAföG?
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Weiterbildungsförderung
Handwerksmeister
Industriemeister
Fachwirt
Betriebswirt