Immer komplexer werdende Gesetze erfordern immer mehr kompetentes Wissen in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Immer mehr Unternehmen aber auch Privatpersonen benötigen die professionelle Unterstützung durch gut ausgebildete Steuerberater. Die Berufsbezeichnung Steuerberater ist gesetzlich geschützt und er ist unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Es herrschen strenge Ausbildungs- und berufliche Zugangsregeln.
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Fakten zur Steuerberater-Ausbildung
Die Berufsausübung als Steuerberater erfordert eine klassische Ausbildung, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Er gehört zu den freien Berufen und in Deutschland und Österreich zu den Kammerberufen. Ausüben darf den Beruf des Steuerberaters nur, wer von der jeweiligen Steuerberaterkammer, bestellt worden ist. Die Zulassung zur Prüfung sowie die Ausnahmen sind in § 37 ff des StberG geregelt. Ausgenommen von der Bestellungspflicht sind z.B. Professoren, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet des Steuerrechts gelehrt haben.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausbildungswege die zum Steuerberaterexamen führen. Zur Prüfung zugelassen werden kann man durch ein Studium oder als ausgebildete /r Steuerfachangestellte /r und dem Nachweis von Berufserfahrung. Je nach Abschluss, müssen bis zu zehn Jahren Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Steuerberater?
Die Dauer der Ausbildung variiert stark, je nach Abschluss. Nach dem Steuerberater Studium mit Abschluss Bachelor werden noch drei Jahre Berufserfahrung für die Zulassung zur Prüfung gefordert. Wer einen Master-Abschluss absolviert, braucht noch zwei Jahr Berufserfahrung. Steuerfachangestellte können nach zehn Jahren Berufserfahrung zum Examen zugelassen und nach erfolgreichem Abschluss zum Steuerberater ernannt werden. Zum Steuerfachwirt Ausgebildete, verkürzen die erforderliche Berufserfahrung auf sieben Jahre.
Präsenzlehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerberater dauern dann nochmals ca. 4 Monate (Vollzeit) und kosten um die 4.000,– €
Die Steuerberaterprüfung
Das Examen für Steuerberater besteht aus drei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungen finden einmal jährlich bundesweit im Oktober statt und gehören zu den schwierigsten in Deutschland. Die Prüfung kann nur zweimal wiederholt werden, wobei für jede Steuerberaterprüfung eine erneute Zulassung beantragt werden muss. Die mündlichen Prüfungen finden je nach Bundesland zwischen Januar und April statt.
Zulassung und Durchführung der Prüfungen werden von den Steuerberaterkammern durchgeführt. Aufgrund der hohen Ansprüche ist es ratsam sich mit Kursen verschiedener Anbieter auf die Prüfung sorgfältig vorzubereiten. Bestimmte Berufsgruppen können sich von der Prüfung befreien lassen.
Kosten und Zugangsvoraussetzungen zur Steuerberater-Prüfung
Die Kosten einer Ausbildung zum Steuerberater sind so unterschiedlich, wie die Wege dorthin. Grundsätzlich bewegen sich aber die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung zwischen 4.000,– € und 5.0000,– €. Voraussetzungen bei der Anmeldung zur Prüfung sind:
- Der Weg über die klassische Lehre als Steuerfachanstelle/r plus zehn Jahre Berufserfahrung.
- Weiterbildung zum Steuerfachwirt plus sieben Jahre Berufserfahrung.
- Studiengänge als Qualifikation: Mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft Jura, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Volkswirtschaftslehre, ist der Berufseinstieg zum Steuerberater ebenfalls möglich.
- Studiengänge wie Finance & Accounting, Steuerlehre, Steuerrecht, Master of Taxation sind von Anfang an intensiv auf die Tätigkeit als Steuerberater zugeschnitten.
Berufseinstieg als Steuerberater
Egal welcher Ausbildungsweg gewählt wird, werden einige Jahre Praxiserfahrung gefordert. Je nach Abschluss variieren die Jahre bevor eine Zulassung zur Prüfung erfolgen kann.
Hat man sein Studium mit Diplom oder Master abgeschlossen, sind zwei Jahre Praxiserfahrung, mit dem Bachelorabschluss drei Jahre Berufserfahrung erforderlich.
Nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung kann man als angestellt oder als selbstständiger Steuerberater tätig werden.
Viele streben eine eigene Kanzleigründung oder eine Beteiligung an. Sich einen eigenen Mandantenstamm aufzubauen, kann gerade zu Beginn der Karriere sehr anspruchsvoll sein. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich zur Steuerberater-Ausbildung sinnvolle Lehrgänge zu besuchen. Neben Seminare zu DATEV, Edison oder anderen Softwaresystemen sowie Kurse zur Lohnbuchhaltung, eignen sich auch betriebswirtschaftliche Kurse, sowie Kenntnisse in Digitaler Buchhaltung, Archivierung oder datenschutzrechtliche Weiterbildungen.
Um auf Dauer im Wettbewerb bestehen zu können, müssen sich Steuerberater auch ständig weiterbilden und sich durch Zusatzausbildungen qualifizieren. Beispielsweise mit Seminaren zum europäischen Steuerrecht.
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