Existenzgründer stehen früher oder später vor der Wahl, welche Gesellschaftsform sich für ihr Unternehmen eignet. Lesen Sie hier, welche Faktoren bei der Unternehmensgründung beachtet werden sollten. Erfahren Sie in der Gesellschaftsformen Übersicht, welche Rechtsform die passende für Ihr Unternehmen ist.
Welche Faktoren müssen im Vorfeld geklärt werden?
Man sollte im Vorfeld einer Gründung die eigenen Ansprüche klären. Davon abgesehen ist der Blick in die Zukunft wichtig. Plant man beispielsweise den Einstieg von Investoren in das eigene Geschäft, erscheint eine GmbH als Rechtsform geeignet. Folgende Faktoren sollte man abwägen:
- Gesellschafter
- Haftung
- Startkapital
- Benennung des Unternehmens
- Anmeldung
- Buchführung und Steuern
- Publizitätsvorschriften / Transparenz
- Gemeinnützigkeit
Die Gesellschaftsformen im Überblick
Erfahren Sie hier Näheres zu den einzelnen Gesellschaftsformen und wägen Sie ab, welche Rechtsform am besten zu Ihnen als Gründer und zu Ihren Bedürfnissen und Anforderungen ans Unternehmen passt:
Freiberufler
Freiberufler von Kleingewerbetreibenden zu unterschieden, kann mitunter schwierig sein. Das ausschlaggebende Kriterium für die Einstufung ist die geistig-schöpferische Arbeit mit einem intellektuellen Charakter. Zudem wird bei Freiberuflern ein hohes Maß an selbständigem Arbeiten vorausgesetzt. Folgende Berufe gelten beispielsweise als freiberufliche Tätigkeiten: Ärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Krankengymnasten, Diplom-Psychologen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Journalisten, Dolmetscher, Schriftsteller, etc. Die Festlegung erfolgt durch das Finanzamt.
Freiberufler melden kein Gewerbe beim Gewerbeamt an, sondern beantragen ihre Steuernummer direkt beim Finanzamt. Damit zahlen sie keine Gewerbesteuer, werden nicht uns Handels- oder Unternehmensregister eingetragen und müssen keine Mitgliedschaft bei IHK oder HWK erfüllen.
Kleingewerbe /Einzelunternehmen
Wer alleine gründet, kann sein Kleingewerbe unkompliziert anmelden. Meist ist die Anmeldung formlos möglich; bei bestimmten Bereichen müssen Meldepflichten erfüllt werden. Auch die Buchhaltung für ein Kleingewerbe ist einfach zu bewerkstelligen, da Kleingewerbetreibende die simple Einnahmen-Überschussrechnung anwenden können.
Zudem ist kein Mindestkapital erforderlich. Bei rechtlichen Schwierigkeiten, Zahlungsverzug etc. haftet der Einzelgründer jedoch mit seinem Privatvermögen. Um dies zu vermeiden, kann man eine 1-Mann-GmbH oder eine UG (Unternehmergesellschaft) gründen. Bei diesen beiden Gesellschaftsformen wird die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt.
Daneben haben Einzelgründer die Möglichkeit, als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau (e.K.) zu firmieren.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Um eine GbR gründen zu können, muss man mindestens zu zweit sein. Ein Startkapital ist nicht notwendig. Daher verläuft die GbR-Anmeldung recht reibungslos und simpel. Die Kosten der Gründung belaufen sich auf 20 bis 30 Euro pro Gesellschafter. In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet man allerdings mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens.
Die Gründer der GbR sind zugleich Geschäftsführer. In der Regel muss der Name der Gründer mit dem Zusatz GbR in der Unternehmensbezeichnung vorhanden sein.
Nach der Gewerbeanmeldung folgt die Anmeldung beim Finanzamt sowie bei der IHK oder HWK.
UG (Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH)
Der Gesetzgeber ermöglicht mit der UG eine Alternative zur englischen Limited. Viele Gründer sehen sie aber als Alternative zur GmbH, da man zur UG-Gründung ein niedrigeres Stammkapital benötigt. Eine UG kann man alleine oder im Team gründen. Als Startkapital benötigt man theoretisch nur einen Euro. Praktisch sollte man jedoch mehr einzahlen, um nicht mit der ersten eingehenden Rechnung in die Insolvenz zu gleiten. Die Gewinne der Firma dürfen nicht voll ausgeschüttet werden, sondern müssen zum Teil in Rücklagen fließen bis die Summe von 25.000 Euro erreicht wurde. Danach wandelt sich die UG in eine GmbH.
Die UG ist ebenso eine Alternative zur GbR, da die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt ist. Anders als die GbR ist die Gründung jedoch etwas aufwendiger, da ein Notar konsultiert werden muss. Die anfallenden Gründungskosten sind ein wenig niedriger als bei der Gründung einer GmbH; in der Regel belaufen sie sich auf einen mittleren dreistelligen Betrag. Direkt nach der Gründung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Hinzu kommen außerdem Mitgliedsbeiträge von HWK und IHK.
e.K. (eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau)
Als Kaufmann oder Kauffrau gründet man ohne Mindestkapital, trägt jedoch das volle Haftungsrisiko. Die Gründungsformalitäten sind ein wenig umfangreicher als bei der Gründung eines Kleingewerbes. Als Firmenbezeichnung sind auch Phantasienamen zugelassen.
Ab einem gewissen Umsatz muss die doppelte Buchführung angewandt werden, was den Verwaltungsaufwand erhöht.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Eine GmbH kann man mit mehreren Gesellschaftern oder als so genannte Ein-Personen-GmbH gründen. Für die Gründung wird ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorausgesetzt, wobei mindestens die Hälfte zum Zeitpunkt der Gründung vorhanden sein muss.
Der große Vorteil der GmbH: Die Haftung ist auf das Firmenvermögen begrenzt. Der Nachteil: Die formalen Gründungsanforderungen sind hoch. Außerdem ist die Gründung kostspielig und kann bis zu 1000 Euro Gebühren verursachen.
Bei der Buchführung kann keine EÜR angewandt werden, stattdessen muss man auf die doppelte Buchhaltung bzw. Bilanzierung zurückgreifen. Zudem muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die Gemeinnützige GmbH unterscheidet sich von der klassischen GmbH durch ihren Zweck. Sie muss die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit erfüllen. Hierfür erhält sie attraktive Steuervorteile.
KG (Kommanditgesellschaft)
Die KG ist eine Personengesellschaft, d. h. es sind mindestens zwei Gründer notwendig. Die Gründer der KG sind entweder Kommanditisten, bei denen die Haftung beschränkt ist, oder Komplementäre, die voll haften.
Ein Mindestkapital ist zur Gründung der KG nicht nötig. Allerdings fallen durch die Eintragung ins Handelsregister Notarkosten an.
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft KG. Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG wird als Komplementär eine GmbH eingesetzt. Dadurch wird die Haftung beschränkt.
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Die Gründung einer Personengesellschaft OHG ist dann notwendig, wenn der Umsatz 500.000 Euro überschreitet. Bis zu dieser Grenze kann das Unternehmen als GbR firmieren, es sei denn das Unternehmensziel ist der Betrieb eines Handelsgewerbes. Dieses ist im Handelsregister einzutragen.
Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Gründung einer OHG erfolgt durch mindestens zwei Personen. Als Gründer kann auch eine GmbH eingesetzt werden, um die Haftung zu beschränken (GmbH & Co. OHG).
Bild: geralt – Pixabay.com
Neeltje Forkenbrock meint
Ich denke man sollte nicht vorschnell eine GmbH gründen. Man sollte sich des Arbeitsaufwandes einer doppelten Buchführung und der Kosten für den Steuerberater bewusst sein. Außerdem ist es sehr kompliziert eine Kapitalgesellschaft zu schließen. So eine Gesellschaftsform würde ich deswegen nur mit Erfahrung oder solidem Hintergrundwissen wählen.