Wer eine neue Arbeitsstelle antritt, muss zunächst einmal die Probezeit überstehen. Der vertraglich festgelegte Zeitraum zu Beginn einer neuen Anstellung kann unter erleichterten Bedingungen gekündigt werden. Welche Rechte und Pflichten mit einer Probezeit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert laut § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate. Dies ist auch die üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Zeitspanne. Seltener ist eine dreimonatige Probezeit. Da die Probezeit von der Qualifikation und der Berufserfahrung des Arbeitnehmers unabhängig ist, wird die Zeitdauer von sechs Monaten in der Regel voll ausgeschöpft.
Wie kann während der Probezeit gekündigt werden?
Wird im Arbeitsvertrag eine Probezeit genannt, ist diese meist mit einer verkürzten Kündigungsfrist verbunden. Oftmals umfasst diese zwei Wochen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis demnach kurzfristig beenden.
Kündigt der Arbeitnehmer selbst, kann er nicht sofort Arbeitslosengeld beziehen, sondern muss mit einer Sperrzeit rechnen. Umgehen kann man diese Sperre nur, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes vorliegt, beispielsweise bei ausbleibenden Lohnzahlungen.
Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auf, muss er keine Gründe benennen. Auch eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Kündigungen sind nicht immer wirksam. Wer während der Probezeit gekündigt wird, sollte die Kündigung daher im Zweifel einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen und sie prüfen lassen. Bei Probezeitkündigungen muss man meistens binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Betriebsrat vor der Probezeitkündigung nicht angehört wurde und mindestens eine Woche Zeit für eine Stellungnahme hatte.
Ist die Kündigung seitens des Arbeitgebers in der Probezeit willkürlich oder diskriminierend, kann die Kündigung unwirksam sein.
Die Kündigung darf keine Formfehler enthalten. Beispielsweise muss sie schriftlich erfolgen; E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend. Außerdem muss der unterzeichnende Arbeitgeberrepräsentant über eine ausreichende Vollmacht zur Kündigung verfügen.
Was passiert bei Krankheit in der Probezeit?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch in der Probezeit. Der Arbeitgeber muss also bei Krankheit sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten, bevor die Krankenkasse einspringt. Dies gilt allerdings erst nach Ablauf der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses. Wer während des ersten Monats erkrankt, erhält erst ab dem ersten Tag der fünften Woche Entgelt. Probezeitkündigungen dürfen auch während Krankheitsphasen ausgesprochen werden. Mitunter wird sogar krankheitsbedingt gekündigt. Hängt die Krankheit mit einer Behinderung des Arbeitnehmers zusammen, kann jedoch eine Diskriminierung vorliegen, die die Kündigung unwirksam macht.
Darf man während der Probezeit Urlaub nehmen?
Natürlich erarbeitet man sich auch während der Probezeit einen Urlaubsanspruch. Steigt man in der zweiten Jahreshälfte in den Job ein, ist es in der Regel möglich, seinen Urlaub zu nehmen. Tritt man zu Jahresbeginn seine neue Stelle an, ist die Sachlage nicht ganz eindeutig. Am sinnvollsten ist es, die Urlaubsplanung frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Hat man bereits einen Flug oder ein Ferienhaus gebucht, sollte man das bereits während des Vorstellungsgespräches erwähnen, um Missverständnissen vorzubeugen.
Können Schwangere gekündigt werden?
In der Regel genießen Schwangere einen besonderen Schutz und dürfen auch in der Probezeit nicht gekündigt werden. Lediglich wenn ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorhanden ist (z.B. Diebstahl von Firmeneigentum), darf der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen.
Eine Ausnahme stellt ein befristeter Arbeitsvertrag dar. Ist eine Probezeit nämlich als befristeter Vertrag gestaltet, endet dieser bei Schwangerschaft oder Elternzeit automatisch mit dem Ende der Befristung.
Wann wird eine Probezeit verlängert?
Konnte sich der Arbeitgeber kein umfassendes Bild von den Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers machen, kann die Probezeit verlängert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man während der Probezeit eine längere Krankheitsphase hatte. Sind beide Parteien einverstanden, kann die Probezeit bis zur gesetzlichen Höchstdauer von sechs Monaten verlängert werden.
Was passiert, wenn keine Probezeit vereinbart ist?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihr Arbeitsverhältnis „sicher“ ist, wenn im Arbeitsvertrag keine explizite Probezeit genannt wird. Tatsächlich gilt das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten. Der Arbeitgeber benötigt also während der ersten sechs Monate keinen Kündigungsgrund, um eine Kündigung auszusprechen. Wird die Probezeit im Vertrag nicht aufgeführt, gelten jedoch die Kündigungsfristen des Vertrags, Tarifvertrags oder die gesetzlichen Kündigungsfristen.
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Elsa Horneke meint
In meinem Bekanntenkreis geht einer gerade gegen seine Kündigung vor. Zur Verstärkung hat er einen Experten für Kündigungsschutzklagen engagiert. Zurzeit sieht das vielversprechend für ihn aus. Danke für diesen Beitrag.