Wer eine berufliche Fortbildung plant, sollte sich im Vorfeld Gedanken zur Finanzierung machen. Weiterbildungen lassen sich nicht nur steuerlich absetzen, sondern können zudem gefördert werden. Sofern keine Förderung durch den Bund für die ausgewählte Weiterbildung in Frage kommt, ist es unter Umständen möglich, eine Weiterbildungsförderung durch Bundesländer zu erhalten.
Die folgenden Förderungskonditionen werden von Seiten der Länder überarbeitet, aktualisiert und an wirtschaftliche Zusammenhänge angepasst. Es ist daher möglich, dass hier genannte Bedingungen nicht vollständig sind oder zwischenzeitlich geändert wurden. Sollten Sie Interesse an einer der folgenden Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Infostellen oder lesen Sie die Informationen auf den jeweiligen Websites der Länder nach.
Bildungsscheck Brandenburg
- Pro Person und Kalenderjahr werden bis zu zwei Bildungsschecks gewährt
- Gefördert werden versicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, Väter und Mütter in Elternzeit, Personen, die ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken
- Förderung für Kurse mit Kosten von mindestens 715 Euro
- Übernommen werden bis zu 70 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten (höchstens 3000 Euro)
- Mehr Infos bei Lasa Brandenburg
Weiterbildungsscheck Bremen
- Gefördert werden erwerbsfähige Personen, die in Bremen leben oder arbeiten; ein gewisses Einkommen darf nicht überschritten werden)
- Bezuschusst wird maximal die Hälfte der Kursgebühren (Höchstgrenze liegt bei 500 Euro)
- Mehr Infos bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
Weiterbildungsbonus Hamburg
- Gefördert werden Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 2501 Mitarbeiter sowie Selbständige; Zielgruppen sind Menschen mit Migrationshintergrund, Azubis, Alleinerziehende, Beschäftigte in Elternzeit und Geringqualifizierte
- Je nach Empfänger werden 50 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen (max. 1.500 Euro)
- Mehr Infos bei zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
- Gefördert werden einmal pro Jahr Arbeitnehmer in NRW, Berufsrückkehrer und Existenzgründer
- Kurse, die fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden gefördert
- Der Bildungsscheck deckt 50 Prozent der Weiterbildungskosten ab (max. 2.000 Euro)
- Mehr Infos bei den Bildungsberatungsstellen des Landes
Qualischeck Rheinland-Pfalz
- Gefördert werden Beschäftigte, die in Rheinland-Pfalz wohnen und arbeiten, Berufsrückkehrer, Selbständige oder Freiberufler
- Die Fortbildung muss bei einem anerkannten Anbieter erfolgen und mindestens 60 Euro kosten
- 50 Prozent der Fortbildungskosten werden vom Land getragen (max. 500 Euro)
Weiterbildung direkt Sachsen-Anhalt
- Die Förderung hängt vom Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers ab; der Hauptwohnsitz muss außerdem in Sachsen-Anhalt liegen
- Die beruflichen Weiterbildungen müssen mindestens 1.000 Euro kosten und unabhängig vom Arbeitsplatz sein
- Bezuschusst werden außerdem Fahrtkosten und ähnliches
- 60 bis 90 Prozent der Weiterbildungskosten werden abhängig vom Gehalt vom Land Sachsen-Anhalt übernommen
- Mehr Infos bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
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Bild: klimkin – Pixabay.com
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