Mit einer Weiterbildung verbessert man seine Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt, optimiert seine Karriereaussichten oder schafft den Einstieg in eine neue Branche. Gerade umfangreiche Weiterbildungen oder Umschulungen sind allerdings auch kostspielig. Wer eine Fortbildung anstrebt, muss sich daher zwangsläufig Gedanken machen, wie man die Weiterbildung finanzieren kann. Welche Weiterbildungsförderung bei der Finanzierung helfen kann, erfahren Sie hier.
Weiterbildung zu teuer?
Ein Wochenendkurs oder Seminar ist häufig erschwinglich. Wer jedoch eine umfassende berufliche Weiterbildung anstrebt, muss mit einer erheblichen finanziellen Belastung rechnen. Kosten verursachen dabei nicht nur die Kursgebühren an sich, sondern auch die Lebenshaltungskosten während der Weiterbildung, vor allem, wenn die Fortbildung als Vollzeitkurs durchgeführt wird.
Aber auch berufsbegleitende Weiterbildungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, beispielsweise für Lernmittel oder die Anreise zum Weiterbildungsinstitut. Den finanziellen Aufwand einer Weiterbildung sollte man daher nicht unterschätzen. Sich aufgrund der anfallenden Kosten gegen eine berufliche Bildungsmaßnahme zu entscheiden, ist jedoch auch nicht zielführend. Fortbildungen sollen die eigene Karriere schließlich langfristig fördern und das Gehalt steigern. Zum Glück gibt es verschiedene Fördertöpfe, die den Wissensdurstigen zur Verfügung stehen.
Nicht jede Weiterbildungsförderung greift für jede Bildungsmaßnahme. In der Regel müssen Interessierte gewisse Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und auch die Kurse müssen teilweise über bestimmte Zertifizierungen verfügen.
Verschiedene Arten der Weiterbildungsförderung
Förderprogramme gibt es viele, jedoch muss die finanzielle Unterstützung nicht unbedingt nur vom Staat kommen. Wir stellen hier verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung einer Weiterbildung vor.
Unterstützung durch Arbeitgeber
Weiterbildungen sind nicht nur für den Einzelnen von Bedeutung. Auch Firmen haben erkannt, dass die solide Ausbildung ihrer Mitarbeiter nicht ausreicht. Weiterbildungen tragen in der digitalen und schnelllebigen Zeit zu einem aktuellen Kenntnisstand in der Belegschaft bei, bringen Innovationen hervor und fördern gleichzeitig die Motivation der Angestellten.
Arbeitgeber unterstützen deshalb vermehrt die beruflichen Ambitionen ihrer Mitarbeiter und beteiligen sich an der Finanzierung einer Weiterbildung oder übernehmen die Kosten sogar komplett. Die Nachfrage bei Vorgesetzten kann also durchaus lohnenswert sein. Neben finanziellen Mitteln kürzen manche Unternehmen zudem die Wochenarbeitszeit, um den Angestellten mehr Raum für zeitintensive Weiterbildungen zu gewähren.
Kindergeld
Eine weitere – wenn auch geringe – Geldquelle während der Weiterbildung ist das Kindergeld. Normalerweise zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann diese Zeitspanne für Schüler, Studenten oder eben auch Weiterbildungsteilnehmer verlängert werden.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit angeboten und richtet sich an Arbeitssuchende – gleichgültig, ob Arbeitslose, Berufsrückkehrer oder Angestellte mit drohender Kündigung oder befristetem Arbeitsvertrag. Ganz klassisch werden damit zum Beispiel Umschulungen gefördert.
Hier haben wir einen Artikel mit detaillierten Infos zum Bildungsgutschein
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Teilweise wird es im heutigen Sprachgebrauch auch noch als Meister-BAföG bezeichnet. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt und richtet sich nicht nur an angehende Meister, sondern grundsätzlich an Absolventen von Aufstiegsweiterbildungen. Damit sind zum einen Meisterkurse im Handwerk und der Industrie, zum anderen aber auch vergleichbare Fortbildungen, wie Fachwirte gemeint. Ausführliche Infos dazu gibt es in unserem Artikel Wer hat Anrecht auf Aufstiegs-BAföG?
WeGebAU
WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Die Agentur für Arbeit möchte mit diesem Förderprogramm Arbeitsplätze sichern. WeGebAU betrifft daher vor allem geringqualifizierte Beschäftigte ab 45 Jahren. Die Förderung wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt.
Begabtenförderung
Die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ist eine Initiative der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann zur Weiterbildung einen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro zur Verfügung stellen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Begabtenförderung ist unabhängig von Einkommens-, Vermögens- oder Unterhaltsansprüchen.
Wichtig ist allerdings, dass der Antragsteller maximal 25 Jahre alt ist und seine Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Note „gut“ abgelegt hat. Auch die erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder das Empfehlungsschreiben eines Unternehmens oder einer Berufsschule kann zur Begabtenförderung führen.
Förderfähig sind fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe, fachübergreifende Weiterbildungen wie beispielsweise EDV- oder persönlichkeitsbildende Kurse oder fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe.
Prämiengutschein
Arbeitnehmer und Selbständige über 25 Jahren und mit einem Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro können einen Prämiengutschein beantragen. Dieser kann für verschiedene berufliche Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt werden, die bis zu 1.000 Euro kosten. Diese Weiterbildungsförderung deckt allerdings maximal die Hälfte der Kurskosten ab.
Bildungskredit
Der Bildungskredit wird auf Initiative der Bundesregierung bereitgestellt und bietet Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Förderung beträgt maximal 100, 200 oder 300 Euro pro Monat und ist mit einer Maximalhöhe von 7.200 Euro gedeckelt. Der Bildungskredit wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Die Mindestdauer der Förderung beträgt 3 Monate, die Förderhöchstdauer 24 Monate.
Der Bildungskredit ist mit dem Aufstiegs-BAföG kombinierbar und 4 Jahre tilgungsfrei. Befindet man sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase, kann der Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für eine Weiterbildung können relativiert werden, indem man sie steuerlich absetzt. In der Regel können neben den Kursgebühren auch Fahrtkosten, Prüfungsgebühren sowie Kosten für z.B. Bücher abgesetzt werden. Mehr dazu im Artikel Weiterbildung steuerlich absetzen
Bildungsurlaub
Diese Weiterbildungsförderung hilft nicht bei den anfallenden Kosten, ist aber dennoch sehr spannend. In vielen Bundesländern steht den Weiterbildungsteilnehmern ein so genannter Bildungsurlaub zu (außer in Bayern und Sachsen). Diese zusätzlichen freien Tage können für berufliche oder persönliche Weiterbildungen genutzt werden. Nähere Infos dazu gibt es in unserem Artikel Bildungsurlaub beantragen – so geht’s
Aufstiegsstipendium
Beim Aufstiegsstipendium ist nicht der aktuelle berufliche Status entscheidend. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie eine sehr gute Abschlussnote (1,9 oder besser). Diese Weiterbildungsförderung wird lediglich für ein Erststudium gewährt – in Vollzeit oder berufsbegleitend. Anträge müssen bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn gestellt werden. Bis zu 670 Euro plus Büchergeld und eventuelle Betreuungspauschale für Kinder werden monatlich für ein Vollzeit-Studium bezahlt.
Förderprogramme der Länder
Viele Bundesländer unterstützen die Bürger bei Ihren Bildungsvorhaben über Bildungsschecks oder Boni. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man im betreffenden Bundesland wohnt oder arbeitet. Daneben existieren weitere spezifische Voraussetzungen. Einen gelungenen Überblick über die Fördermittel der Bundesländer erhalten Sie beispielsweise auf den Seiten der Stiftung Warentest
Rehabilitationsförderung
Die Rehabilitationsförderung unterstützt Menschen mit Behinderung bei der Weiterbildung. Durch Sozialleistungen soll ihnen eine erfolgreiche Eingliederung ins Arbeitsleben ermöglicht werden. Förderberechtigt sind Jugendliche oder Erwachsene mit vorhandener oder drohender Behinderung.
Weiterbildungsförderung für Kurzarbeiter
Sind Unternehmen gezwungen, Ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu beschäftigten, springt der Europäische Sozialfond der Bundesregierung ein. Kurzarbeiter, die ihre verkürzte Arbeitszeit zur beruflichen Weiterbildung nutzen, werden finanziell gefördert. Beantragen kann man diese Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Berufsförderungsgesetz der Bundeswehr
Ausscheidende Zeitsoldaten können auf eine Förderung durch die Bundeswehr hoffen. Verschiedene Angebote vereinfachen die berufliche Eingliederung. Dazu zählen Beratung, Eingliederungsmaßnahmen, schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen und andere Angebote.
Bild: AdobeStock
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