Veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 38 ff.
Fachkundige Person - Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung sicher
Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (§ 38 Abs. 1 MVStättVO). Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, sowohl im Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch zum Schutz der Besucher. Für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist Fachkunde gefordert.
Ihr Nutzen
Sie kennen Instrumente und Methoden zur Entdeckung und Bewertung von Gefährdungen bei Veranstaltungen.Sie können eine veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung selber erstellen oder daran mitwirken.Sie können geeignete und haftungsminimierende Maßnahmen ableiten, umsetzen und dokumentieren.Sie wissen die gesetzlichen Anforderungen richtig in die Praxis umzusetzen.
Inhalt
Rechtsgrundlage MVStättVO, insbesondere § 38 Abs. 1 MVStättVORechtsgrundlage ArbSchG , BetrSichV und ArbStättVBegriffe und rechtliche AnforderungenGrundpflichten des ArbeitgebersVerantwortung, Haftung, Delegation, StabsstellenVerschiedene Modelle aus der Praxis der BerufsgenossenschaftenBedeutung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) in der PraxisAnforderungen an den Ersteller einer GBUVorgehensweise bei der Durchführung einer GBUnach Arbeitsschutzgesetznach BetrSichVnach ArbStättVGBU – MusterlösungenDokumentation, WirksamkeitskontrolleLast Minute Risk Analysis (LMRA) - ergänzende GBUPraxisbeispiele & Übungen
Veranstaltungs-Code | FB24-272452-52464339 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Kenntnisse der MVStättVO, grundlegende Kenntnisse des Arbeitsschutzes sowie insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 und 18 (ehemals BGV/GUV).
Veranstaltungsort:
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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