Wie beendet man sein Arbeitsverhältnis professionell? Was muss man bei einer Kündigung beachten? Wir formuliert man das Schreiben? Wir erklären Ihnen, worauf es beim Arbeit kündigen ankommt.
Ablauf der Kündigung
Eine Kündigung ist im Grunde nicht kompliziert. Viele Arbeitnehmer gehen trotzdem zaghaft oder ängstlich an ihr Vorhaben heran. Man möchte rechtlich auf der sicheren Seite sein und ist nervös, da man Erzählungen über nachtragende Chefs und beleidigte Kollegen gehört hat. Tatsache ist, dass die meisten Kündigungen glimpflich oder sogar freundschaftlich über die Bühne gehen. Dennoch sollte man natürlich folgende grundlegende Dinge beachten:
Kündigungsfrist beachten
Nehmen Sie im Vorfeld Ihrer Kündigung Ihren Arbeitsvertrag zur Hand und schauen Sie nach, welche Kündigungsfrist darin vereinbart wurde. Falls keine Kündigungsfrist festgelegt wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist oder gegebenenfalls eine im Tarifvertrag genannte Frist.
Wählen Sie dann einen geeigneten Zeitpunkt aus. Wenn Ihr Kündigungsentschluss feststeht, sollten Sie die eigentliche Kündigung nicht allzu lange hinauszögern. Für die meisten ist dies ein eher unangenehmes Gespräch, das man besser möglichst bald hinter sich bringen sollte.
Zeitpunkt und Ansprechpartner festlegen
Wenden Sie sich mit Ihrer Kündigung zunächst an Ihren direkten Vorgesetzten. Später können Sie das Schreiben zusätzlich bei der Personalabteilung einreichen, wenn Sie das möchten. Jedoch gehört es zum guten Ton, zunächst den eigenen Chef über den Entschluss zu informieren. Tun Sie das nicht zwischen Tür und Angel, sondern ziehen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner in sein Büro oder ein Besprechungszimmer zurück, um ihn in Kenntnis zu setzen. Warten Sie mit Ihrer Kündigung nicht zu lange, da beispielsweise eine Krankheit oder ein spontaner Urlaub seitens Ihres Vorgesetzen dazwischenkommen können.
Immer schriftlich kündigen
In kleineren Unternehmen oder Startups kennt man sich häufig auf persönlicher Basis. Eine Kündigung schriftlich einzureichen, erscheint vielen Beschäftigten daher als überflüssig. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist jedoch nur in schriftlicher Form wirksam und muss von Hand unterzeichnet werden. Auch eine SMS oder E-Mail reichen daher nicht aus.
Kündigung abzeichnen lassen
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht besonders harmonisch war, ist bei der Kündigung besondere Vorsicht geboten. Hin und wieder machen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigungen gegenseitig das Leben schwer. Sich die Kündigung in jedem Fall schriftlich bestätigen zu lassen, kann daher nicht schaden.
Machen Sie es Ihrem Vorgesetzten einfach, indem Sie die Kündigung zweimal ausdrucken und unterzeichnen. Ein Exemplar soll Ihr Ansprechpartner dann mit der Bemerkung „Kündigung erhalten am + Datum“ mit seiner Unterschrift versehen. Dieses Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt und dient als Nachweis über den Kündigungszeitpunkt.
Kollegen informieren
Stimmen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten ab, wer die Kollegen der Abteilung informiert. In der Regel wird es Ihnen Ihr Chef überlassen, Ihren Kollegen von Ihrem Weggang zu berichten. Bei strategisch wichtigen Positionen oder Stellen mit Führungsverantwortung kann es jedoch auch sein, dass erst einmal Stillschweigen vereinbart wird.
Kündigung formulieren
Eine Kündigung ist im Grunde wie ein simples Anschreiben. Tragen Sie im Kopf des Schreibens Ihre Anschrift sowie das Datum ein. Es folgen die Anschrift Ihres Arbeitgebers und ein Betreff (z.B. „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“). Dann formulieren Sie eine Erklärung, mit der Sie die Arbeit kündigen.
Das Kündigungsschreiben muss klar belegen
- wer kündigt
- wem gekündigt wird (konkreter Vertragspartner aus dem Arbeitsvertrag!)
- welches Vertragsverhältnis beendet wird
- zu welchem Zeitpunkt dies geschieht
Ein Beispiel für eine Formulierung:
[Anschrift Arbeitnehmer]
[Anschrift Arbeitgeber]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses als [Berufsbezeichnung]; Arbeitsvertrag vom [Datum]
Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau Mustermann,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als [Berufsbezeichnung].
Laut der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist endet das Vertragsverhältnis am [Datum]. Für die gute Zeit und die sehr angenehme Arbeitsatmosphäre in Ihrem Unternehmen / in Ihrer Abteilung möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum, handschriftliche Unterschrift]
Wer möchte, kann außerdem einen Kündigungsgrund nennen, z.B. „aus familiären Gründen habe ich mich entschlossen, mein Arbeitsverhältnis nicht länger fortzuführen.“ Sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt, ist die Nennung eines Grundes jedoch nicht erforderlich. Je nach Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien, kann es jedoch sein, dass der Arbeitgeber nachhakt was die Beweggründe bzw. die zukünftigen beruflichen Pläne angeht. Es ist also sinnvoll, sich bereits im Vorfeld eine Antwort zurechtzulegen.
Bild: Line-tOodLinGfc – Pixabay.com
Duvar Kağıtları meint
Danke für die Mühe, die Sie gemacht haben, um das alles zusammenzutragen. Es ist ziemlich hilfreich.
Lg Duvar