Ohne einen Berufsabschluss, stehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eher schlecht. Beruflich weiterzukommen, ist ohne Ausbildung in der Regel nur schwer möglich. Hier setzt das Bundesprojekt „Perspektive Berufsabschluss“ an: Erwachsenen ohne Ausbildung sollen die Möglichkeit erhalten, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Berufsabschluss nachholen, diese Möglichkeiten gibt es
- Umschulungen. Sie arbeiten normalerweise in einem Ausbildungsbetrieb und erhalten danach einen anerkannten Berufsabschluss
- Externenprüfung. Sie besuhen einen Lehrgang bei einem Bildungsträger, der sie auf die Prüfung vorbereitet und legen die Prüdung vor der zuständigen Kammer ab.
- Qualifizierungen. Sie erwerben bestimmte Teilqualifikation. Nach mehreren Teilqualifikationen dürfen Sie die Abschlussprüfung vor einer Kammer ablegen.
Wir beschäftigen uns in diesem Artikel mit Punkt 2. der Externenprüfung.
Fakten zur Externenprüfung IHK
Können Sie Berufserfahrung in einem Bereich vorweisen, aber verfügen über keinen Berufsabschluss? Dann können Sie eine so genannte Externenprüfung ablegen. Wer als Externer an der Abschlussprüfung für einen staatlichen Ausbildungsberuf teilnimmt, kann seinen Berufsabschluss nachholen und so seine berufliche Perspektive auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Möglich macht dies das BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Vor allem im kaufmännischen Bereich existieren zahlreiche Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben. Interessierte müssen Ihre Teilnahme an der Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen, da diese über die Zulassung entscheidet.
Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung
Für die Externenprüfung IHK müssen Sie zunächst nachweisen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig waren, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (also z.B. 4,5 Jahre bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf). Nachweise sind mittels Arbeitsverträgen oder Arbeitszeugnissen zu belegen. Bei selbständiger Tätigkeit sind beispielsweise Gewerbeanmeldungen eine gute Nachweismöglichkeit, um seine Berufserfahrung glaubhaft zu machen.
Sollte es nicht möglich sein, die Nachweiszeit zu belegen, muss man durch Zeugnisse, Referenzen oder andere Dokumente seine praktischen Erfahrungen veranschaulichen. Von Bedeutung sind außerdem Weiterbildungs- oder Kurszertifikate, die eine Auseinandersetzung mit den fachlichen Themen des jeweiligen Berufes zeigen. Eventuell müssen in Absprache mit der IHK einzelne Ausbildungsmodule nachgeholt werden. In jedem Fall ist eine umfassende Beratung durch die zuständige IHK sinnvoll, um sämtliche Handlungsmöglichkeiten zu erwägen.
Anmeldung zur Externenprüfung
In der Regel werden Abschlussprüfungen zweimal jährlich von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt. Die örtlich zuständige Kammer ist daher der erste Ansprechpartner, wenn man an einer Externenprüfung teilnehmen möchte. Sie informiert über Anmeldungsfristen, Prüfungsgebühren undbeantwortet Fragen zum Prozedere.
Um an einer Externenprüfung teilzunehmen, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Ein Antrag oder ein formloses Anschreiben (je nach IHK) mit der Angabe des Berufes, in welchem Sie eine Prüfung ablegen möchten
- Ein tabellarischer Lebenslauf
- Qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge und/oder Nachweise von Weiterbildungsmaßnahmen
Prüfungsvorbereitung Externenprüfung
Um sich auf die Externenprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich die Inhalte der Fachbücher aneignen, die auch in der Berufsschule im Unterricht eingesetzt werden. Des Weiteren empfiehlt es sich, anhand früherer Prüfungsunterlagen die Prüfung zu simulieren und auf diese Weise zu trainieren. Ebenfalls sinnvoll ist die Teilnahme an einer Prüfungsvorbereitung. Die speziellen Kurse bereiten Sie gezielt auf die Abschlussprüfung vor, vermitteln Ihnen das erforderliche Fachwissen und thematisieren mögliche Prüfungsfragen. Der Unterrichtsstoff orientiert sich dabei an der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes.
Vorbereitungskurse zur Externenprüfung finden beispielsweise für folgende Berufsabschlüsse statt:
- Kaufmann, Kauffrau im Einzelhandel
- Kaufmann, Kauffrau für Bürokommunikation
- Kaufmann, Kauffrau für Büromanagement
- Fachinformatiker/in Systemintegration
- Fachmann, Fachfrau für Systemgastronomie
- Veranstaltungskaufmann, Veranstaltungskauffrau
- Mediengestalter/in Digital und Print
- Kaufmann, Kauffrau im Gesundheitswesen
- Hotelfachmann, Hotelfachfrau

Informieren Sie sich hier über weitere Vorbereitungskurse zur Externenprüfung in Ihrer Nähe!
Bild oben: tookapic – Pixabay.com
Hallo ich habe eine Frage ich hatte einen Aufhebungsvertrag war schon lm 3ten Lehrjahr mit geschriebener Zwischenprüfung
Mein Betrieb meinte ich könnte die Prüfung extern machen. Hab bei der IHK angerufen die meinten das ginge nicht
Was soll ich tun?
Ich habe mich schon sehr früh für den beruflichen Weg entschieden, worauf ich auch stolz bin. Doch mit der Zeit wird mir bewusst, wenn ich meine Stelle verlieren sollte, stehe ich ohne Berufsabschluss da. Dem Internet sei Dank, gibt es online reichlich an Information und Möglichkeiten, wie und wo man diesen Schritt nachholen kann.