Jedes Jahr steht in Deutschland bei mehr als 20.000 Familienunternehmen die Übergabe an die nächste Generation an. Der Übergabeprozess ist in vielen Firmen eine Herausforderung. Im Schnitt vergehen rund 10 Jahre bis eine zufriedenstellende Nachfolgeregelung gefunden wird. Doch was, wenn das Ausscheiden der zentralen Führungsperson ganz plötzlich kommt? Wie wird die Nachfolge bei einem Unfall oder einer unvorhergesehenen Krankheit geregelt? Eine rechtssicher gestaltete Unternehmervollmacht schafft Klarheit und sichert das Lebenswerk.
Rechtzeitig Vorsorge treffen
Mehr als dreiviertel aller Bundesbürger haben weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung abgeschlossen, obwohl aktuell 1,4 Mio. Menschen hierzulande unter Betreuung stehen. Sich mit Krankheit oder Tod auseinanderzusetzen, ist vielen unangenehm. Wer selbstbestimmt über die eigene Gesundheit, über Finanzen und Kapital entscheiden möchte, sollte sich jedoch rechtzeitig zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren. Besondere Brisanz gewinnt diese Thematik für Selbständige, bei denen zusätzlich der Erhalt der Firma, also der Lebensgrundlage, auf dem Spiel steht.
Unfälle oder Krankheiten sind Schicksalsschläge, die das gewohnte Leben auf den Kopf stellen können. Von einem Tag auf den anderen ist man auf Hilfe angewiesen. Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sich der Ehepartner um die eigenen Belange kümmern wird, sollte der Ernstfall eintreten. Tatsächlich ist dies kein Automatismus. Ist eine volljährige Person aufgrund psychischer, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das zuständige Betreuungsgericht einen Betreuer. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das Gericht nicht zwingend einen nahen Angehörigen bestimmen.
Selbst wenn der Ehepartner oder ein Kind zum Betreuer bestellt wird, kommen viele Herausforderungen auf ihn zu. Ausgaben müssen belegt, Anträge gestellt und Entscheidungen getroffen werden. Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, sollte man eine mögliche Betreuungssituation deshalb rechtzeitig innerhalb der Familie thematisieren.
Firmennachfolge im Betreuungsfall
Besonders heikel gestaltet sich die Situation für Unternehmen wie beispielsweise Handwerksbetriebe, frisch gegründete Firmen und Ein-Personen-Gesellschaften mit einem geschäftsführenden Gesellschafter. Sollte der Chef überraschend sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mitunter sind Todesfälle auch im Gesellschaftervertrag geregelt. Doch was geschieht im Betreuungsfall? Wer entscheidet dann über das Unternehmen? Ohne rechtssichere Vorsorgevollmacht fällt diese Aufgabe einem von Amts wegen bestellten Betreuer zu. Dies können Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder völlig Fremde sein.
Es ist also möglich, dass im Betreuungsfall eine fremde und sogar fachfremde Person über den Geschäftsbereich entscheidet. Dies kann sogar bei vorhandener Vorsorgevollmacht der Fall sein. In den meisten Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht ist lediglich der private Bereich abgedeckt. Sofern das Gewerbe nicht explizit berücksichtigt wird, ist der Bevollmächtigte ausschließlich für die persönlichen Belange des Vollmachtgebers zuständig, nicht jedoch für den geschäftlichen Bereich. Für diesen Part bestellt das Gericht schließlich einen Betreuer. Da sich die meisten Vollmachtgeber einen Nachfolger aus der eigenen Familie oder der Firma wünschen, ist dieser Umstand für alle Beteiligten unerfreulich. Mitunter geraten Unternehmen wegen solcher Unklarheiten sogar in finanzielle Schieflage.
Auf der sicheren Seite dank Unternehmervollmacht
Wer sich und seine Firma für den Betreuungsfall absichern möchte, muss eine Gesamtvollmacht, darin Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, mit Unternehmervollmacht anfertigen lassen. Es ist ratsam, auf die Unterstützung durch Experten zurückgreifen. JURA DIREKT bietet diesen Service in Kooperation mit Juristen an: Eine spezielle Software ermöglicht es dem Vollmachtgeber, seine individuellen Vorstellungen festzulegen. Ein Ansprechpartner von JURA DIREKT begleitet die Softwareanwendung. Kooperierende Rechtsanwälte fertigen aus diesen Daten schließlich individuell eine rechtskonforme Gesamtvollmacht.
Nach der Erstellung sollte man mindestens für sichere Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit und stets aktuelle, den sich ändernden Lebensumständen angepasste Dokumente sorgen. Vollmachten müssen auch in späteren Jahren im Fall der Fälle rechtskonform wirksam sein. So soll die Patientenverfügung laut Bundesjustizministerium alle 12 Monate überprüft werden, um die reibungslose Anerkennung sicher zu stellen. Dienstleister wie JURA DIREKT bieten einen Service (siehe Service unten), der das alles und einiges mehr automatisch erledigt.

Mittelständische Unternehmer, Geschäftsführer von Handwerksbetrieben, Selbständige oder auch Betreuer in der Altenpflege können sich auf diese Weise unkomplizierte Hilfe holen und sich über eine rechtskonforme, anwaltliche Gesamtvollmacht inklusive Unternehmervollmacht für die Zukunft absichern. Sie profitieren auf Wunsch zusätzlich vom nachhaltigen JURA DIREKT Service:
- Sicherheit: Physische Hinterlegung der Original-Vollmachten, unterschriftsbeglaubigten Vollmachten und Sorgerechtsverfügungen im datenschutzkonformen Archiv um Verlust und Missbrauch zu vermeiden.
- Absicherung: Digitale Hinterlegung der Original-Vollmachten und Kopien auf deutschen datenschutzsicheren Servern
- Erinnerung: Jährliche Erinnerungsschreiben um Änderungsbedarf abzufragen
- Aktualisierung: Laufende Aktualisierung der Vollmachten, egal in welchen Bereichen oder wie oft Sie Änderungen durchführen lassen wollen
- Anpassung: Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität
- Gesetzesaktuell: Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen, von Rechtsanwälten geprüft und neu gefertigt
- Individuell: JURA DIREKT Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit persönlicher ID zur datenschutzsicheren Identifizierung
- Notfall-Hotline: Weltweit – 7 Tage, 24 Stunden für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte
- Unterstützung: Hilfe im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten
- Durchsetzung: Rechtliche Erstempfehlung und Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) der Rechtsanwälte bei Differenzen mit Behörden und Gerichten
- Offizielle Registrierung: Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung
- Service Unterschriftsbeglaubigung: Bundesweite Koordination zur optionalen Unterschriftsbeglaubigung inkl. kostenlosem Rückversand
- Schlichter-Service: Ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen

Jetzt informieren und JURA DIREKT kennenlernen: Klicken Sie hier und erfahren Sie, wie Sie sich und ihre Firma umfassend absichern können!
Vorschaubild: jarmoluk – Pixabay.com
Übrige Bilder: JURA DIREKT
Interessant, dass ohne Vorsorgevollmacht von Amts wegen ein Betreuer bestellt wird. Ich denke ich werde vielleicht bald mal eine verfassen. Ich habe große Angst davor, dass mir etwas passiert und meine Verwandten dann ohne Instruktionen dastehen.
Beim Thema Recht ist es durchaus sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dem kann man dann gezielt Fragen stellen und sich Hilfe holen.