Umschulungsangebote jetzt finden
Die Arbeitswelt ist schnelllebiger geworden. Kaum ein Berufstätiger verharrt heute sein Leben lang bei derselben Firma oder sogar in demselben Job. Nicht wenige sehen sich während ihrer Berufslaufbahn gezwungen, in eine fachfremde Position zu wechseln. Krankheit oder Kündigung sind Gründe für einen Berufswechsel. Bei immer mehr Arbeitnehmern spielt jedoch auch die persönliche Entscheidung eine große Rolle. Wenn der erlernte Beruf einen langweilt, überfordert oder zu der aktuellen Lebenssituation halt einfach nicht mehr passen mag, ist eine Umschulung eine Option. Welche Umschulungsmöglichkeiten es gibt und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.
Was ist eine Umschulung?
Umschulungen werden der beruflichen Weiterbildung zugerechnet. Anders als bei Fort- und Weiterbildungen wird bei Umschulungen jedoch nicht vorhandenes Wissen vertieft, sondern neue Kenntnisse erlernt. Die im Bundesbildungsgesetz unter Paragraph 1, Absatz 5 geregelte Maßnahme ist im Grunde mit einer Ausbildung vergleichbar: Man erlernt einen neuen Beruf. Im Vergleich zur regulären Ausbildung geht man von bereits gesammelten Erfahrungen der Umschüler im Berufsleben aus.
Voraussetzungen für Umschulungen
Zunächst einmal stehen Umschulungen jedem offen. Da sie jedoch unter die Kategorie berufliche Weiterbildung fallen, sind viele Kurse mit Kosten verbunden. Wer die nötigen finanziellen Mittel nicht selbst aufbringen kann, muss sich nach Weiterbildungsförderungen erkundigen.
Die meisten Umschüler hoffen auf staatliche Förderung seitens der Agentur für Arbeit. Tatsächlich übernimmt die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen die Kursgebühren sowie die Kosten für den Lebensunterhalt. Wichtige Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei einer Umschulung sind folgende:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung
- Nachweis, dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann (z.B. wegen Krankheit) oder dass der erlernte Beruf nicht mehr zukunftsfähig ist und darum Arbeitslosigkeit droht
- Glaubhafte Darstellung, dass der aktuelle Arbeitsmarkt keine Perspektiven bietet (z.B. weil er überlaufen ist oder man nach längerer Job-Abwesenheit nicht mehr wettbewerbsfähig ist)
- Glaubhafte Darstellung, dass die Jobaussichten im zu erlernenden Wunschberuf sehr positiv sind
Leistungen durch die Arbeitsagentur
Stimmt die Agentur für Arbeit dem Umschulungsvorhaben zu, können folgende Kosten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches übernommen werden:
- Arbeitslosengeld zum Bestreiten des Lebensunterhaltes
- Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
- Kosten der Unterkunft am Umschulungsort
- Zuschuss zur Kinderbetreuung
Arten von Umschulungen
Umschulungen können in Vollzeit bzw. berufsbegleitend erfolgen. Die meisten Umschüler befinden sich unmittelbar vor der Weiterbildungsmaßnahme in keinem Anstellungsverhältnis und absolvieren die Umschulung daher in Vollzeit. Folgende Arten von Umschulungen werden unterschieden:
- Betriebliche Umschulung:
Wie eine Ausbildung auch wird die betriebliche Umschulung in einem Ausbildungsbetrieb absolviert. Theoretisches Wissen wird im Berufsschulunterricht an einer staatlichen Schule vermittelt, wobei dieser Schulbesuch nicht verpflichtend ist. In der Regel erhält man bei dieser Umschulungsvariante eine geringe Ausbildungsvergütung. - Schulische Umschulung:
Berufsfachschulen bieten ebenfalls Umschulungen an. Meist sind diese mit einem Praktikum verbunden. Eine Vergütung erhält man nicht und möglicherweise fällt zusätzliches Schulgeld an. - Überbetriebliche Umschulung:
Überbetriebliche Umschulungen werden von einem Bildungsträger angeboten. Praktische Fertigkeiten des Wunschberufes werden in Werkstätten oder Übungsfirmen eingeübt. Des Weiteren werden Praktika in Betrieben gefordert. Diese Art der Umschulung ist kostenpflichtig.
Umschulung beantragen
Wer bei seiner Umschulung gerne die Unterstützung der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst einmal einen Gesprächstermin mit dem oder der zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbaren. Man erhält dort eine persönliche Beratung.
Bei der Antragstellung selbst sollte man sich bewusst machen, dass der zuständige Betreuer bei seiner Entscheidung einen gewissen Ermessensspielraum hat. Man sollte sich deshalb gut auf das Gespräch vorbereiten und stichhaltige Gründe für eine Umschulung parat haben. Im Vorfeld ein Praktikum im gewünschten Beruf zu absolvieren, Zeit ein hohes Engagement. Darüber hinaus kann man auf diese Weise austesten, ob der gewählte Beruf tatsächlich zu den eigenen Talenten passt.
Sollte der Antrag auf eine Kostenübernahme der Umschulung abgelehnt werden, kann man die Weiterbildungsmaßnahme (oder eine andere) später erneut beantragen.
Auswahl einer geeigneten Umschulung
Entscheidend für die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit ist zum einen die Tatsache, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Zum anderen ist es von großer Wichtigkeit, dass der neue Beruf auf Dauer sehr gute Perspektiven bietet. Die Auswahl der jeweiligen Umschulung ist demnach ein entscheidender Faktor. Dabei geht es nicht nur um persönliche Vorlieben, sondern auch um knallharte Fakten, die den Arbeitsmarkt betreffen. Besonders beliebt sind aktuell Umschulungen in folgenden Bereichen:
- Kaufmännische Berufe, z.B. Umschulung auf Bürokauffrau
- Berufe in IT und Medien, z.B. Umschulung Fachinformatik
- Gewerblich-technische Berufe, z.B. Umschulung Lagerlogistik
- Berufe im Dienstleistungssektor, z.B. Umschulung Steuerfachangestellte
Unser Tipp:
Hier können Sie sich vorab über Umschulungs-Angebote und damit zusammenhängende Kosten informieren. Eine weitere Anlaufstelle ist die Agentur für Arbeit.
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Dmitrii Frolov meint
Kann man vom Einzelhandelskaufmann zum Bankkaufmann umschulen?
Fortbildung24 meint
Hallo, vielen Dank für die Frage!
Eine Umschulung ist grundsätzlich möglich, aber eine Kostenübernahme erhalten Sie nur dann, wenn Sie in Ihrem aktuellen Job nicht mehr arbeiten können, oder Ihre aktuelle Branche nicht zukunftsfähig ist.
In jedem Fall müssten Sie das mit der Arbeitsagentur besprechen. Nach einer Freigabe der Kostenübernahme durch das Jobcenter erhalten Sie hier eine Übersicht zu den verschiedenen Umschulungsmöglichkeiten
Wesselmann, Nicole meint
Frage: Ich bin für meinen aktuellen Beruf kaputt geschrieben. Jetzt heißt es ich soll wieder in meinen erlernten kaufmännischen Beruf zurück. Ich bin 20 Jahre raus und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht lange stehen, sitzen, laufen. Steht mir ne Umschulung zu? Wer zahlt das? Ich bekomme keinen Pfennig Geld als Unterstützung. Bin ziemlich ratlos.
Abas Rade meint
Ich habe mein Studium in 2011 wegen Studiengebühren abgebrochen, bis heute bekomme ich vom Jobcenter nichts, andere Gäste haben ganz locker Umschulungen bekommen, mir wurde damals gesagt weil ich studiert habe, bekomme ich nichts, oder dass sie kein Geld haben usw, wollen das Spar-Paket bei mir durchziehen irgendwie.
Veretehe ich das System auch nicht.
Hansen meint
Heutzutage gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, den eigenen Traumjob zu finden. Man sollte die vielseitigen Schulungsmöglichkeiten auch für sich nutzen, wenn man in seinem Job langfristig erfolgreich und auch glücklich sein möchte. Für eine Umschulung ist es nie zu spät!
Martin meint
Ich habe mich in einer Firma zum Lagerleiter hochgearbeitet. Allerdings arbeitet diese Firma auf einen steinzeitlichem Niveau. Das nötige Wissen um heutzutage in einem wirtschaftlichen Unternehmen eine Anstellung zu finden ist mit meinen erlernten Fähigkeiten nicht möglich. Da diese Tätigkeit als Quereinsteiger begonnen habe fehlt mir das Grundwissen. Wäre eine Umschulung in diesem Fall möglich? Welche Möglichkeiten hätte ich ?
Annemarie Berger meint
Hallo Martin,
der beste Ansprechpartner zum Thema Umschulung ist die Agentur für Arbeit in Ihrer Region. Machen Sie einen Termin mit den zuständigen Ansprechpartner aus und schildern Sie Ihren Fall. Natürlich können Sie sich im Vorfeld bei einer Akademie über mögliche Umschulungen informieren, z.B. hier zu der Umschulung im Bereich Lagerlogistik: https://www.fortbildung24.com/umschulung-jobwechsel/umschulung-fachkraft-fuer-lagerlogistik/
Ob die anfallenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden, erfahren Sie aber nur in der zuständigen Behörde.
Da Sie Quereinsteiger sind und daher über keinen Berufsabschluss verfügen, kommt für Sie eventuell auch eine so genannte Externenprüfung in Betracht. Die Externenprüfung bietet die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschluss nachzuholen. Es gibt Kurse, die auf solch eine Prüfung vorbereiten. Wenn Sie weiterhin im Bereich Lager arbeiten möchten, bietet sich diese Variante an. Einige grundlegende Informationen zu der Externenprüfung finden Sie hier: https://www.fortbildung24.com/ratgeber/externenpruefung-ihk/
Die Kosten sind wesentlich geringer als bei einer Umschulung.
Viele Grüße
Serviceteam FORTBILDUNG24
Lene meint
Mein Mann war ein Jahr arbeitslos und hat auch Arbeitslosengeld erhalten. Nun bekommt er nach diesem Jahr eine Umschulung vom Arbeitsamt bezahlt. Bekommt er dann weiterhin das bisherige Arbeitslosengeld? Oder wird das gekürzt da er ja schon ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen hat.
Lelle meint
Er bekommt weiterhin das Geld was er bislang bekommen hat bis die Umschulung abgeschlossen ist.