Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung steht jungen Fachkräften das Weiterbildungsstipendium zur Verfügung. Leistungsorientierte und talentierte Fachkräfte unter 25 Jahren können mit dem Weiterbildungsstipendium bis zu drei Jahre lang eine fachübergreifende Weiterbildung finanzieren. Lesen Sie hier welche Voraussetzungen für das Stipendium benötigt werden und wie Sie sich bewerben können.
Was wird mit dem Weiterbildungsstipendium gefördert?
Das Bundesministerium für Bildung fördert Berufseinsteiger, die während ihrer Ausbildung besonders viel Leistung oder Talent gezeigt haben. Insgesamt werden jährlich 6000 Stipendien vergeben.
Gefördert werden beispielsweise fachübergreifende Weiterbildungen, wie Software-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse. Ein berufsbegleitendes Studium wird gefördert, wenn dieses auf die bisherige Ausbildung aufbaut. Insbesondere hier nach einer Aufstiegsfortbildungen wie z. b. der abschluß einer Meisterschule, Fachwirte- oder Fachpflege-Titel. Der Stipendiat sucht sich die Bildungsmaßnahme selbst aus und beantragt die entsprechende Förderung.
Welche Voraussetzungen werden für die Förderung benötigt?
Um sich auf das Weiterbildungsstipendium zur Förderung einer beruflichen Qualifikation zu bewerben, wird eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Diese kann in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert werden. Bei der Aufnahme des Programms darf das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht worden sein. Ein Freiwilligendienst, Elternzeit und Ähnliches werden berücksichtigt, sodass eine Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen kann.
Die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium kann auf verschiedenen Wegen nachgewiesen werden:
- Die Berufsabschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder besser als “gut” bestanden sein. Das entspricht bei mehreren Prüfungsteilen einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser.
- Im Rahmen eines überregionalen beruflichen Leistungswettbewerbs ist der Bewerber unter die ersten Drei gekommen.
- Es werden besondere Qualifikationen durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen.
Zum Bewerbungszeitpunkt muss der Bewerber eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden nachweisen können oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen dürfen sich nicht auf das Stipendium bewerben.
Wenn die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden, kann das Stammblatt bei der Kammer/Berufsbildungsstelle angefordert werden.
Das Stammblatt und die Kopien des Berufsabschlusszeugnisses und weiterer Unterlagen müssen anschließend an die zuständige Stelle eingesendet werden.
In den dualen Ausbildungsberufen – darunter fallen alle Berufe, in denen die Ausbildung in einem Betrieb und in einer Berufsschule erfolgt – werden die Weiterbildungsstipendien von den Kammern und weiteren Stellen vergeben, die auch die Berufsabschlussprüfungen abnehmen. Dazu gehören die Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Kammer der Freien Berufe oder auch eine Landesbehörde. Dort gibt es außerdem Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Stipendium. Die Termine für die Bewerbung und die Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium legen die zuständigen Stellen jeweils selbst fest. Absolventen eines Fachberufs im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in den Bereichen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Physiotherapie, wenden sich an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
Weiterbildung der Ausbilder
Besonders wichtig ist es, die richtigen Ansprechpartner im eigenen Betrieb zu kennen. Meistens stehen als Ausbilder für die persönliche Beratung zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine fortlaufende Weiterbildung des Ausbilders essenziell. Den Ausbildern stehen ebenfalls verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung, um ihr Praxiswissen effizienter zu vermitteln und die Ausbildungsqualität zu steigern. Außerdem wird die Führungspersönlichkeit weiterentwickelt, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes gesteigert und die Motivation der Belegschaft erhöht. Informieren Sie sich über alle Weiterbildungsmöglichkeiten für Ausbilder, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und künftige Azubis in Ihrem Betrieb gezielt zu fördern.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungssumme des Weiterbildungsstipendiums kann bis zu 8100 Euro für einen Zeitraum von maximal drei Jahren betragen. Die Stipendiaten können davon die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums tragen. Der Eigenanteil jeder Fördermaßnahme beträgt 10 Prozent. Im Rahmen einer ersten Förderung und im ersten Jahr kann ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers auf Antrag bewilligt werden.
Sind Weiterbildungen im Ausland möglich?
Es werden auch Intensivsprachkurse und berufsfachliche Weiterbildungen im Ausland gefördert. Beispielsweise hat eine Fachinformatikerin die Möglichkeit in den USA den Umgang mit einer neuen Programmierumgebung zu erlernen, ein Zimmermann in Finnland Techniken für den Bau von Blockhäusern mit hoher Wärmedämmung einzuüben oder eine Konditorin darf sich in Belgien den Feinheiten der Pralinenherstellung widmen. Mit diesen Beispielen wird zusätzlich deutlich, dass eine Förderung branchenübergreifend unterstützt wird.
Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten
Sollte das Weiterbildungsstipendium für Sie nicht in Frage kommen oder interessieren Sie sich für andere Weiterbildungsmaßnahmen, stehen auch Zuschüsse von der Arbeitsagentur für bestimmte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. So können schon während der Ausbildung begleitende Maßnahmen wahrgenommen werden. Diese finden außerhalb des Ausbildungsbetriebs statt und führen zu einem schnelleren Abschluss.
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