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Datenschutz, Datenschutzbeauftragter – Definition und Infos

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Datenschutz ist ein Sammelbegriff für Rechtsnormen, die zum Schutz des Individuums angeordnet wurden. Ziel des Datenschutzes ist es, die Privatsphäre des Einzelnen vor unberechtigten Zugriffen von außen zu schützen. Datenschutz gewinnt in einer zunehmend automatisierten und digitalisierten Welt an Bedeutung. Grundlage des Datenschutzes ist das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Bereiche des Datenschutzes

Der Begriff Datenschutz entstammt der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und verfügt über unterschiedliche Facetten:

  • Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung
  • Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung
  • Schutz der Privatsphäre

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter (kurz: DSB) überprüft und überwacht die Einhaltung des Datenschutzes in einer Organisation. Er kann Mitarbeiter der Firma sein oder als externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden.

Um als Datenschutzbeauftragter tätig werden zu können, muss man über die notwendige Fachkunde verfügen. Aufgabe und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie in den landesrechtlichen Vorgaben geregelt. Im Zentrum der Arbeit steht die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen. Werden in einem Unternehmen bzw. in einer Organisation personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. In der Regel sind dies öffentliche Stellen (Behörden) sowie Unternehmen und Vereine, bei denen mehr als neun Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben.

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