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Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft in einem Unternehmen. Er hat in bestimmten betrieblichen Fragen Mitbestimmungsrechte, kann beratend tätig sein und informiert die Angestellten über ihre Rechte. Ziel im Unternehmen muss es sein, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Der Betriebsrat ist ein gesetzlich berufenes Vertretungsorgan der Belegschaft in einem Unternehmen. Im öffentlichen Dienst existiert ein Personalrat. Rechtliche Grundlage des Betriebsrates ist das Betriebsverfassungsgesetz. Demnach können die Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mindestens fünf ständigen und wahlberechtigten Unternehmen einen Betriebsrat wählen.
Da Betriebsräte stets auf dem Laufenden sein sollten was gesetzliche und rechtliche Vorgaben anbelangt, sind regelmäßige Fortbildungen sinnvoll.
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