
Wann macht man eine Umschulung
Wer in seinem aktuellen Job nicht glücklich ist, keine Anstellung findet oder aufgrund berufsbedingter gesundheitlicher Probleme ausfällt, begibt sich auf die Suche nach einer passenden Umschulung.
In einer Umschulung erlernt der Teilnehmer einen neuen Beruf, der sich von der zuvor gemachten Ausbildung unterscheidet, jedoch oftmals auf die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufbaut. Daher sind Verkürzungen der Umschulung im Vergleich zur regulären Ausbildung auch die Regel.
Voraussetzungen für eine Umschulung
Die meisten Umschüler können die Kosten für die Umschulung nicht selbst tragen und hoffen daher auf staatliche Förderung. Tatsächlich können die Gebühren der Ausbildung sowie die Kosten für den Lebensunterhalt von der Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden.
Mögliche Gründe für eine Übernahme der Kosten für die Umschulung durch die Arbeitsagentur:
- Man kann nachweisen, dass der erlernte Beruf auf gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Möglicherweise ist der erlernte Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zukunftsfähig und es droht Arbeitslosigkeit. Dies kann beispielsweise aufgrund von technischen Errungenschaften oder wirtschaftlichen Entwicklungen der Fall sein.
- Die aktuelle Arbeitsmarktsituation bietet kaum Hoffnung auf eine Anstellung. Eventuell ist der Markt in der jeweiligen Branche überlaufen oder der Arbeitssuchende ist aufgrund einer längeren Job-Abwesenheit nicht mehr wettbewerbsfähig und hat daher kaum Chance auf eine Anstellung.
Neben diesen Gründen für eine Umschulung sollte der Interessent außerdem mindestens 18 Jahre alt sein und bereits eine Erstausbildung vorweisen können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung einer Umschulung sind die positiven Jobaussichten im neu zu erlernenden Beruf. Auf die Auswahl der Umschulung sollte daher sehr viel Wert gelegt werden. Nur wenn die Nachfrage im neu erwählten Beruf hervorragend ist, hat der Antrag auf Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit eine Chance auf Erfolg.
Arten von Umschulungen
Umschulungen können berufsbegleitend oder Vollzeit absolviert werden. Da eine Umschulung meist aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus unternommen wird, findet sie in der Regel Vollzeit statt.
Unterschieden wird zwischen:
- Betriebliche/Duale Umschulung
- Schulische Umschulung
- Überbetriebliche Umschulung
Während die erste Umschulungsart ähnlich wie eine Berufsausbildung abläuft und der Umschüler eine Ausbildungsvergütung erhält, werden bei der schulischen Umschulung Lehrgangskosten fällig. Werden die Umschulungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit als gewinnbringend erkannt und genehmigt, werden die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme zum übernommen.
Umschulungen - Leistungen durch die Arbeitsagentur
Die Leistungen der Arbeitsagentur sind bei einer Umschulung in verschiedenen Bereichen angesiedelt:
- Fahrtkosten: Falls die Bildungseinrichtung, in der man die Umschulung vornimmt, in der Nähe des Wohnortes sein sollte, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel die Kosten für die tägliche Anfahrt.
- Unterkunft: Zum Umschulungsort zu pendeln kann aufgrund von großer Entfernung unzumutbar sein. In diesem Fall erhält der Umschüler einen monatlichen Betrag für Unterkunft und Verpflegung.
- Lebensunterhalt: Da Umschulungen in den meisten Fällen ganztägig sind, wird während der Maßnahme zum Teil Arbeitslosengeld gewährt.
- Kinderbetreuung: Zum Zweck der Kinderbetreuung erhält man unter Umständen einen Zuschuss der Agentur für Arbeit, damit man sich ganz auf seine Umschulung konzentrieren kann.
Beantragung einer Förderung durch die Agentur für Arbeit
Wenn man sich für eine Umschulung und damit zusammenhängend für eine Kostenübernahme durch den Staat interessiert, sollte man einen Termin mit der örtlichen Arbeitsagentur vereinbaren und sich persönlich beraten lassen.
Bei der Antragstellung selbst ist zu beachten, dass der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit einen gewissen Entscheidungsspielraum hat. Daher sollte man sich möglichst gut auf dieses Gespräch vorbereiten und schlüssige Argumente für eine Umschulung vorweisen können. Als neue Wunschtätigkeit bzw. als Umschulung kommt außerdem nur ein Beruf in Frage, der auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage genießt. Im Vorfeld des Antrages ein Praktikum in der jeweiligen Branche zu absolvieren, kann nützlich sein, um seine Eignung für den Beruf auszutesten bzw. um Motivation und Engagement zu zeigen.
Ablauf einer Umschulung
Eine Umschulung dauert in der Regel nicht so lange wie eine reguläre Ausbildung. Meist richtet sie sich nach der Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs. Kaufmännische Ausbildungen mit einer regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren weisen eine Umschulungszeit von mindestens 21 Monaten auf. Technische Berufe mit einer regulären Ausbildungszeit von 3,5 Jahren dauern als Umschulung ca. 24 Monate.
Beendet wird die Umschulung mit einer Prüfung, die von der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) durchgeführt wird. So erhält man einen anerkannten IHK-Berufsabschluss oder Gesellenbrief.
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