Spezielle Vorkenntnisse sind für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach §34a nicht nötig. Allerdings wird ein Mindestalter von 18 Jahren und die Vorlage eines einwandfreien, polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Auch gute Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau) werden vorausgesetzt.