
Fortbildung ambulante Pflege
Immer mehr Pflegebedürftige werden außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen gepflegt, sie bevorzugen die häusliche Umgebung und das familiäre Umfeld. Versorgt werden sie von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften.
Weiterbildungen für die ambulante Pflege
Vor allem für pflegende Angehörige oder Bekannte stellt die Versorgung der zu pflegenden Person eine große Herausforderung dar, denn ohne pflegerische Ausbildung fehlen oftmals Know-how und Praxis. Großer pflegerischer Zeitaufwand und körperliche Beanspruchung können die Pflege eines Angehörigen zur Last werden lassen.
Weiterbildungen im Pflegebereich und spezielle Schulungsangebote für die häusliche Pflege helfen dabei, den Alltag als pflegende Person zu meistern. Außerdem kann man sich in Seminaren zur aktuellen Gesetzeslage, zu Leistungen der Krankenkassen und zu ambulanten Pflegediensten informieren.
Ambulante Pflegedienste als Unterstützung
Kann die Betreuung einer pflegebedürftigen Person nicht vollständig vom Angehörigen erfolgen, können ambulante Pflegedienste die Versorgung übernehmen oder unterstützen. Ihr Einsatz wird von der Pflegekasse als sogenannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen.
Die Pflegestufen
Je nach Hilfebedarf werden Pflegebedürftige einer Pflegestufe zugeordnet. Es wird zwischen drei Pflegestufen unterschieden. Bei einem außergewöhnlichen hohen Pflegeaufwand der Pflegestufe III kann ein sogenannter Härtefall vorliegen.
Erfüllt eine Person nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I, benötigt jedoch dennoch Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, kann ein bestimmter Betreuungsbetrag pro Monat beantragt werden. Man spricht in diesem Fall von der "Pflegestufe 0".
Die Pflegestufen im Einzelnen:
Pflegestufe I:
Bei der Pflegestufe I ist bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe nötig. Der durchschnittliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei mindestens 45 Minuten davon auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe II:
Der Pflegebedürftige benötigt mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) sowie mehrfach wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Tagesdurchschnitt beträgt der Zeitaufwand drei Stunden, wovon zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III:
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und sowohl tagsüber wie auch nachts anfällt. Der tägliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen. Ist zusätzlich die Härtefallvoraussetzung erfüllt, liegt ein außergewöhnlich intensiver Pflegeaufwand vor. In diesem Fall erhält der Betroffene höhere Sachleistungen.
Nützliches Wissen für die ambulante Pflege
Wer einen Angehörigen pflegt oder die Versorgung einer pflegebedürftigen Person übernehmen möchte, benötigt mehr als guten Willen. Gerade die Anfangsphase einer Pflege kann sehr anstrengend und belastend sein – sowohl in körperlicher als auch in bürokratischer Hinsicht. Es ist daher nützlich, sich bereits vor der Pflege mit wichtigen Rechtsgrundlagen und Finanzierungsmethoden auseinanderzusetzen: Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Wo finde ich einen guten ambulanten Pflegedienst? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mal eine Pause von der Pflege benötige? Neben der Information zu rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen sollten sich pflegende Angehörige außerdem nützliche Handgriffe aneignen und die Pflegepraxis ganz praktisch üben.
Pflege-Weiterbildungen, die Sie speziell auf die häusliche Pflege vorbereiten, finden Sie in der Weiterbildungsdatenbank von Fortbildung24.
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