
Weiterbildung, Seminare und Schulungen für den Betriebsrat
Der
Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und wird von diesen alle 4 Jahre gewählt. Grundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), welches auch die verschiedenen Rechte der
Betriebsräte regelt. Dazu gehören vor allem das
Informationsrecht, das
Beratungsrecht, das
Mitwirkungsrecht sowie das
Betriebsverfassungsrecht und das
Mitbestimmungsrecht.
Auch Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, sind aber im Gegensatz zum
Betriebsrat betriebsübergreifend tätig. So setzen sie unter anderem die
Tarifverträge fest, verhandeln mit den Arbeitgeberverbänden über diverse
Arbeitsbedingungen oder organisieren
Streiks.
Personalvertretungen oder Personalräte vertreten die Interessen
der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, haben aber ähnliche Rechte wie der
Betriebsrat.
Um den Überblick über die verschiedenen Institutionen zu haben, gibt es unterschiedliche
Seminare und
Lehrgänge für Mitarbeiter im
Betriebsrat, die zu den jeweiligen Bereichen spezielle Themenschwerpunkte aufgreifen. Hier wären z.B.
Seminare für Betriebsräte wie folgt im Angebot:
- Seminare Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Schulungen für Protokoll- und Schriftführung
- Seminare zu Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Semnare Betriebsrat zu Mobbing und Burn-Out
- Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsrat Schulungen zum innerbetrieblichen Mediator
- und viele mehr
Seminare Betriebsrat bei Verdi / ver.di
Auch die
Gewerkschaft ver.di bitet in einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft
Bildung und Beratung für Betriebsräte an. Hier finden
Betriebsräte über 600 Seminarthemen und damit das umfangreichste Angebot für die Weiterbildung von Betriebsräten und Personalräten.
Anspruch auf Schulungen und Weiterbildung für den Betriebsrat
Mitglieder im Betriebsrat haben grundsätzlich ein Anrecht auf bezahlte Schulungen laut Betriebsverfassungsgesetz. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Mitglieder im Betriebsrat sind auch Freistellen.
Achtung:
Die
Schulungen (Kosten und Zeitübernahme durch AG)
für Betriebsräte müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2tägiges Seminar besucht, so gilt dies alle volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Was kann ich tun, wenn meine Schulung als Betriebsrat abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang das Seminar passt nicht
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die
Kosten für Schulngen und Seminare für Betriebsräte immer eine ungeliebte Invgestition, da diese nicht direkt dem Erfolg (Gewinn) des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig zum Thema
Weiterbildung und Seminare als Betriebsrat gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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