Strahlenschutz-Kurse in Teilzeit
Teilzeit ist das Zauberwort wenn es um zeitgemäße Weiterbildung im Bereich Strahlenschutz / Röntgenschein geht. Tatsächlich wünschen sich viele Berufstätige die Möglichkeit, an einer Fortbildung teilzunehmen und ihr Fachwissen zu erweitern. Berufsbegleitende Teilzeitschulungen machen dies möglich. Wer keine Zeit findet, einen Vollzeitkurs zu besuchen, sollte sich die Teilzeitvariante zum Thema Strahlenschutz / Röntgenschein anschauen.
Berufsbegleitende Kurse finden entweder als Abendkurse oder als Fernlehrgänge statt. Mitunter ist auch ein Mix aus beiden Varianten vorgesehen. Dann nimmt der Teilnehmer meist selbständig den Unterrichtsstoff durch und vertieft diesen in zusätzlichen Präsenzterminen. Auch Webinare oder Onlineschulungen gelten als berufsbegleitende Unterrichtsvarianten.
Berufsbegleitend eine Abendschule oder einen Fernlehrgang, z.B. Strahlenschutz-Kurse , zu besuchen, hat einen entscheidenden Vorteil: Zwar dauert die Teilzeitvariante länger als ein Vollzeitkurs, jedoch verdient man währenddessen weiterhin Geld und verliert nicht den Anschluss an den Job. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Unterstützung seitens des Arbeitgebers zu erfragen, der je nach Weiterbildung von dem wachsenden Know-how seines Angestellten profitiert.
Strahlenschutzkurs
In einem Strahlenschutzkurs erwerben die Teilnehmer Kenntnisse über die Grundlagen und Anwendung von ionisierender Strahlung wie Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen.
Fachkunde im Strahlenschutz und Aktualisierungskurse
Um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs erforderlich. Dieser muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein. In Deutschland handelt es sich meistens um Ministerien der einzelnen Länder, Regierungspräsidien, Landesämter oder Landeskammern. Zudem wird die ständige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gefordert. Der dadurch laufend aktualisierte Wissenstand gewährleistet die bestmögliche Sicherung von Gesundheit und Leben (Gesundheitsschutz). Für den Erwerb und Umfang, sowie die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gibt es diverse Richtlinien.
Strahlenschutzverordnung StrSchV und Röntgenverordnung RöV
Die Strahlenschutzverordnung (StrSchV seit 1960) und die Röntgenverordnung (RöV) bilden die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Röntgengeräten bzw. Röntgeneinrichtungen im Allgemeinen, radioaktiven Stoffen und weiteren ionisierenden Strahlungen. Betroffen sind Kliniken und andere medizinische Einrichtungen, Forschungsstätten, Industrie (Hersteller von medizinischen Geräten), Luftfahrt, Transport und viele andere.
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