Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Nach § 25 Abs. 3 GGVSEB und der neuen BAM-GGR 002 vom Mai 2016 dürfen erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Inspektionen und Prüfungen und Inspektionen nach Reparatur nur von anerkannten Inspektionsstellen durchgeführt werden. Voraussetzungen für die Anerkennung als Inspektionsstelle durch die BAM ist, dass die Inspektionsstelle eine Qualitätssicherungsprogramm (QSP) betreibt und jeder Inspektor einen IBC-Sachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen hat
- Rechtliche Grundlagen (ADR, RID, IMDG-Code, GGVSEB, GGVSee, RSEB, BAM GGR
002)
- Definition und Abgrenzung von Gefahrgutumschließungen
- Bauartzulassung und Kennzeichnung von IBC
- Begriffsdefinitionen, Besonderheiten, Abgrenzung und praktische Auswirkungen
- Durchführung der wiederkehrenden Prüfung und Inspektion nach 6.6.4.4 ADR
- Pflichten des Herstellers sowie der Inspektionsstellen
- Zuständigkeiten von Behörden, rechtliche Bedeutung der IBC-Prüfung
- Protokoll, Prüfbericht, Aufbewahrungsfristen
- Qualitätssicherungsprogramm (QSP)
- Praktische Übungen an verschiedenen Großpackmittel (IBC)
*Prüfungsgrundlagen
* Sichtprüfung und Dichtheitsprüfung
* Wanddickenmessung, Kalibrierung der Messmittel
* Dokumentation
- Abschlussprüfung
Inhalt und Umfang entsprechen den Anforderungen der jeweils aktuellen BAM GGR 002
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Nach § 25 Abs. 3 GGVSEB und der neuen BAM-GGR 002 vom Mai 2016 dürfen erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Inspektionen und Prüfungen und Inspektionen nach Reparatur nur von anerkannten Inspektionsstellen durchgeführt werden. Voraussetzungen für die Anerkennung als Inspektionsstelle durch die BAM ist, dass die Inspektionsstelle eine Qualitätssicherungsprogramm (QSP) betreibt und jeder Inspektor einen IBC-Sachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen hat
- Rechtliche Grundlagen (ADR, RID, IMDG-Code, GGVSEB, GGVSee, RSEB, BAM GGR
002)
- Definition und Abgrenzung von Gefahrgutumschließungen
- Bauartzulassung und Kennzeichnung von IBC
- Begriffsdefinitionen, Besonderheiten, Abgrenzung und praktische Auswirkungen
- Durchführung der wiederkehrenden Prüfung und Inspektion nach 6.6.4.4 ADR
- Pflichten des Herstellers sowie der Inspektionsstellen
- Zuständigkeiten von Behörden, rechtliche Bedeutung der IBC-Prüfung
- Protokoll, Prüfbericht, Aufbewahrungsfristen
- Qualitätssicherungsprogramm (QSP)
- Praktische Übungen an verschiedenen Großpackmittel (IBC)
*Prüfungsgrundlagen
* Sichtprüfung und Dichtheitsprüfung
* Wanddickenmessung, Kalibrierung der Messmittel
* Dokumentation
- Abschlussprüfung
Inhalt und Umfang entsprechen den Anforderungen der jeweils aktuellen BAM GGR 002
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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