
Arbeitsschutz Baustellen
Baustellen weisen unterschiedliche Ausmaße auf. Unabhängig von der Größe können Baustellen jedoch Gefahren bergen oder Belastungen für die Allgemeinheit darstellen. Baustellen müssen daher korrekt eingerichtet und abgesichert werden.
Der Umfang der Baustelleneinrichtung wird bestimmt durch folgende Faktoren:
- Ausmaße des Bauprojekts
- Art des Bauwerks
- Bauzeit
- Witterungseinflüsse
- Lokale Gegebenheiten (Gelände, Nachbarbebauung etc.)
- Verfügbarkeit von Baugeräten und Baumaschinen im Betrieb
Baustelleneinrichtung
Zunächst muss das Bauunternehmen aufgrund der spezifischen Voraussetzungen des Bauvorhabens einen Angebotspreis ermitteln. Hierzu werden die Bauverfahren und der Bauablauf festgelegt sowie ein Grobkonzept der Baustelleneinrichtung erstellt. Anschließend wird das Planungskonzept weiter überarbeitet und vervollständigt bis schließlich mit der Einrichtung der Baustelle begonnen werden kann. Mögliche Änderungen der Rahmenbedingungen können den Bauablauf verändern und erfordern eventuell eine Neuplanung einzelner Details.
Baustellensicherung und Baustellensicherheit
- Bauzaun: Der Bauzaun verhindert den Zutritt Unbefugter zur Baustelle und schützt die Baumaschinen und anderen Gerätschaften vor Diebstahl. Des Weiteren stellt der Bauzaun eine Barriere zwischen Baustelle und Verkehr der angrenzenden Straßen dar.
- Brandschutz: Bei Verwendung von brennbaren Stoffe, Verpackungsmaterial und ähnliches muss eine entsprechende Anzahl von Feuerlöscheinrichtungen auf der Baustelle vorhanden sein.
- Gewässer- und Baumschutz: Vor allem in Überschwemmungsgebieten müssen Gewässerschutzauflagen beachtet werden. So sind beispielsweise wassergefährdende Flüssigkeiten sicher zu lagern.
- Nachbarschaftsschutz: Die Grundstücke sowie das Eigentum der Nachbarn darf durch die Baustelle nicht beschädigt werden.
- Leitungsschutz: Um Schäden an Leitungen zu verhindern, müssen Details über deren Verlauf eingeholt werden. Kräne müssen einen entsprechenden Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen einhalten.
- Witterungsschutz: Baumaschinen, Gerätschaften, Materialien sowie noch nicht beendete Bauten müssen vor Natureinflüssen und Wetter ausreichend geschützt werden.
Grundsätzlich ist eine Baustelle so abzusichern, dass keine Schäden oder Belastungen für die Allgemeinheit bzw. für den Einzelnen daraus erfolgen. D.h. die Baustelle muss ausreichend beleuchtet und von den Verkehrswegen durch eine klare Abgrenzung getrennt sein. Falls Fußgänger z.B. durch herabfallende Materialien zu Schaden kommen könnten, ist der Gehweg mit einer Überdachung abzusichern. Gelegentlich ist ein vorübergehendes Verlegen des Gehweges notwendig. Daneben werden die meisten Baustellen durch ein Baustellenschild oder durch Leitkegel gekennzeichnet.
Arbeitsschutz für Bauarbeiter
Bei der Einrichtung und Absicherung von Baustellen müssen nicht nur die Belange der Allgemeinheit beachtet werden, sondern auch die Gesundheit und Unversehrtheit der Bauarbeiter und Mitarbeiter der Baustellen und des Bauunternehmens. Schutzvorrichtungen, Bauhelme und angemessene Kleidung sind daher von großer Bedeutung.
Weiterbildung Baustellensicherheit und Baustellensicherung
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