Personenbeförderung in Münster
Münster - die Stadt in Westfalen ist als Fahrradstadt über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Fröhliche Radler prägen das Stadtbild auf eine besondere Art. Doch nicht nur für die körperliche Ertüchtigung, sondern auch für die fachliche Weiterbildung hat Münster einiges zu bieten. Die Großstadt gilt als eine der größten Studentenstädte Deutschlands. Somit überrascht es nicht, dass es hier ein reichhaltiges Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten zum Beispiel im Bereich Personenbeförderungsschein gibt. Neben der Universität und der Fachhochschule Münster bieten diverse Weiterbildungszentren sowie die Volkshochschule Fortbildungen an. Ebenso befinden sich Umschulungen im Angebot. Egal zu welchem Fachbereich Sie Seminare suchen, in Münster werden Sie fündig.
Wenn es Ihnen in der Fahrradstadt gut gefällt, haben Sie mit der weiteren Qualifikation gute Chancen eine Anstellung in der Gegend zu finden, da in mehreren Bereichen (unter anderem öffentlicher Dienst, Einzelhandel, Gesundheits- und Bauwesen) Fachpersonal gesucht wird. Dies macht Münster zu einem attraktiven Standort für Ihre Weiterbildung zum Thema Personenbeförderung. Finden Sie jetzt das ideale Fortbildungsangebot für Ihren Berufs- bzw. Interessensbereich!
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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