Personenbeförderung in Kiel
Kiel, die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, gehört mit knapp 250.000 Einwohnern zu den 30 größten Städten Deutschlands. Die nördlichste Großstadt Deutschlands ist auch heute noch von der breit aufgestellten maritimen Wirtschaft geprägt, aber die Stadt hat sich in den letzten Jahren zu einem Standort für Dienstleistungen, vor allem in der IT-Branche, entwickelt, die die Wirtschaftsleistung des maritimen Bereichs mittlerweile übertreffen. Dies spiegelt sich auch im Kieler Bildungsmarkt, z.B. im Bereich Personenbeförderungsschein wider. Heute arbeiten weitaus mehr Beschäftigte im Dienstleistungssektor als im produzierenden Gewerbe. Konkret sind dies neun von zehn Beschäftigten.
Im Bereich der Bildung und Wissenschaft ist Kiel der führende Standort in Schleswig-Holstein. Die Kieler Angebote im Bereich der Weiterbildung umfassen v.a. Seminare aus dem Logistikbereich (-management, -controlling sowie Lean Logitics), den Bereichen strategischer Einkauf und Einkaufsrecht sowie Seminare aus dem Bereich Personenbeförderungsschein.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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