Personenbeförderung in Augsburg
Die Stadt Augsburg zählt traditionell zu den wichtigsten Wirtschaftsstandorten in Bayern und kann einen sehr vitalen Arbeitsmarkt sowie Bildungsangebote zum Thema Personenbeförderungsschein vorweisen. Doch genau wie überall in Deutschland befindet sich dieser Arbeitsmarkt seit einiger Zeit im Wandel und wird sich wahrscheinlich in den kommenden Jahren noch mehr verändern. Wer dieser Entwicklung gut gerüstet entgegentreten möchte oder wer einfach seine eigene Karriere weiter vorantreiben und damit einhergehend mehr Geld verdienen will, der sollte auf eine auf ihn zugeschnittene Weiterbildung zum Thema Personenbeförderung setzen.
Augsburg ist eine Stadt, in der es sehr viele verschiedene Akademien und andere Dienstleister gibt, die Weiterbildungen anbieten. Das Angebotsspektrum ist sehr breit gefächert und spricht nahezu jede Branche und jede Berufsgruppe an. Die einzelnen Seminare sind je nach Thema von unterschiedlicher Dauer und Intensität und können in vielen Fällen auch berufsbegleitend neben der eigentlichen Arbeit besucht werden. Möglichkeiten bieten sich z.B. im Bereich Personenbeförderungsschein. Nicht selten kommen auch Auswärtige aus dem gesamten Bundesgebiet nach Augsburg, um dort an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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