Personenbeförderung in Nürnberg
Nürnberg hat sich von seinen Krisen erholt von ist im Aufschwung. Als bedeutendster Industriestandort der 90er Jahre traf es die fränkische Stadt schwer. Tausende Arbeitsplätze bei Konzernen wie Grundig, AEG oder Quelle gingen damals verloren. Mittlerweile hat sich das Blatt aber wieder gewandt. Nürnberg ist nun wieder der wichtigste Wirtschaftsstandort Nordbayerns mit der viertniedrigsten Arbeitslosenquote unter den deutschen Metropolen. 25.000 Unternehmen sorgen für rund 360.000 Arbeitsplätze. Neben dem Thema Personenbeförderungsschein sind damit vor allem die Branchen und die Weiterbildung in Vertrieb/Verkauf, Technik/Entwicklung/Konstruktion und Schulungen im IT/EDV Bereich als auch Trainings in Telekommunikation die führenden Segmente in der Arbeitswelt der Stadt. Als eher kleine Universitätsstadt befinden sich in Nürnberg zwei Fachhochschulen, zwei Kunsthochschulen und eine universitäre Fakultät. Für die passende Weiterbildung sorgen zahlreiche Seminare und Lehrgänge zum Thema Personenbeförderung. Dafür stehen verschiedene Akademien und Kursinstitute zur Verfügung, die sich auf den Bereich Personenbeförderungsschein spezialisiert haben.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Personenbeförderungsschein wird offiziell als Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) bezeichnet. Der P-Schein wird immer dann benötigt, wenn man gewerblich Menschen befördern möchte. Also zum Beispiel im Taxi oder Krankenwagen.
Voraussetzungen für den P-Schein
Wer einen Personenbeförderungsschein erhalten möchte, muss seine Qualifikation und seine Verantwortung, bei der Beförderung von Fahrgästen nachweisen. Darüber hinaus wird Ortskunde und gesundheitliche Eignung gefordert. Jedoch werden unterschiedliche Anforderungen der Ortskunde gestellt, je nachdem ob man den P-Schein für Taxifahren oder andere Zwecke einsetzt. Der P-Schein gilt fünf Jahre lang und kann danach verlängert werden; das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Des Weiteren muss die die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B mindestens zwei Jahre vorliegen. Um den Schein zu machen, muss man folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag bei der Führerscheinstelle
- Personalausweise oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten zur Fahreignung und Sehkraft
- Führungszeugnis
- Evtl. Ortskundenachweis
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