
Betriebsverfassungsrecht Schulungen
Das Betriebsverfassungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das immer wieder auch durch Aktualisierungen geprägt wird. Eine regelmäßige Weiterbildung wird daher vor allem denen empfohlen, die beruflich stark mit dem Rechtsgebiet zu tun haben. Dies sind vor allem Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, Justiziare, Juristen und Personalmitarbeiter in Unternehmen sowie Betriebsratsvorsitzende sowie -mitglieder. Ebenfalls wichtig sind Kurse im Betriebsverfassungsrecht für Mitarbeiter von Arbeitsgerichten. Wird im Unternehmen eine neue Betriebsverfassung verabschiedet, sollten die entsprechenden Abteilungen ebenfalls einen aktuellen Kurs besuchen.
Die möglichen Inhalte der Schulungen
Die Inhalte die Schulungen betreffend können breit gefächert sein. Es ist beispielsweise möglich, etwas über den Ablauf und die Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens zu erfahren. Zu den häufigen Inhalten der Seminare gehören unter anderem die Themen Personalplanung, Stellenausschreibungen und Auswahlkriterien sowie Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung oder Versetzung. Ebenfalls immer wieder Inhalt sind die Reaktionsmöglichkeiten bei einer Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat. Zahlreiche Praxistipps sowie die aktuelle Rechtsprechung sind ebenfalls meist Inhalt einer Schulung im Betriebsverfassungsrecht.
Über die Dauer der Schulungen
Eine Schulung im Bereich Betriebsverfassung lässt sich praktisch in ganz Deutschland buchen. Es gibt die Seminare heute in jeder größeren Stadt und sie finden ebenfalls das gesamte Jahr über statt. Eine Weiterbildung im Betriebsverfassungsrecht dauert in der Regel zwischen einem und zwei Tagen. Häufig werden die Seminare über das Wochenende durchgeführt, wobei sie am Freitag beginnen und am Samstag enden.
Die Kosten der Schulungen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts
Je nach Inhalt der Schulung sowie der Dauer können die Seminare ungefähr zwischen 500 Euro und 2000 Euro kosten. Dazu kommen gegebenenfalls Reise- sowie Übernachtungskosten. Die Gebühren für eine Weiterbildung im Bereich Betriebsverfassungsrecht werden vom Arbeitgeber übernommen.
Was sonst beim Seminar wichtig ist
Besonders wichtig ist, nach dem Ende des Kurses auf die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung zu achten. Diese sollte neben dem Kursnamen ebenfalls den Namen des Teilnehmers sowie des Kursanbieters enthalten
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