Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.
Modul 1 - Wirtschaftlich fahren
- Physikalische Grundlagen
- Ausstattung und Auslegung von Fahrzeugen
- Wirtschaftliches Fahren durch Wartung und Pflege
- Fahrzeugtechnik und Spritersparnis
- Abgasnachbehandlungssysteme
- Alternative Kraftstoffe
- Eco-Fahrphilosophie (Eco-Regeln)
Modul 2 - Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
- Zollrecht
- Besondere Transporte
Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
- Vermeiden von Gefahrensituationen
- Assistenzsysteme
- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
Modul 4 - Fahrer und Image
- Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu
- Qualität der Fahrerleistung im Alltag
- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern
- Schleusung und Kriminalität vorbeugen
Modul 5 - Ladung sichern
- Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen
- Physikalische Kräfte
- Fahrzeugaufbauten
- Zurr- und Hilfsmittel
- Arten der Ladungssicherung
- Berechnungen
- Spezielle Güter sichern
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Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.
Modul 1 - Wirtschaftlich fahren
- Physikalische Grundlagen
- Ausstattung und Auslegung von Fahrzeugen
- Wirtschaftliches Fahren durch Wartung und Pflege
- Fahrzeugtechnik und Spritersparnis
- Abgasnachbehandlungssysteme
- Alternative Kraftstoffe
- Eco-Fahrphilosophie (Eco-Regeln)
Modul 2 - Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
- Zollrecht
- Besondere Transporte
Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
- Vermeiden von Gefahrensituationen
- Assistenzsysteme
- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
Modul 4 - Fahrer und Image
- Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu
- Qualität der Fahrerleistung im Alltag
- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern
- Schleusung und Kriminalität vorbeugen
Modul 5 - Ladung sichern
- Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen
- Physikalische Kräfte
- Fahrzeugaufbauten
- Zurr- und Hilfsmittel
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