Jahresunterweisung für EuP und EffT
Ausgebildete Elektrofachkräfte sind gemäß ArbSchG § 12, BetrSichV § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4 verpflichtet, sich in einer jährlichen Unterweisung fortzubilden. Auch im Hinblick auf die Zahl an elektrotechnischen Unfällen ist dies von Nöten.
Die Auffrischung für Elektrofachkräfte beinhaltet u. a. folgende Punkte:
• Gesetzliche Neuerungen
• Auffrischung der Regelungen und Anforderungen
• Technische Neuerungen
• Sicherheitsbelehrung
• aktuelle Vorschriften zum Arbeitsschutz
Oftmals findet abschließend ein Erfahrungsaustausch statt und es besteht auch die Möglichkeit zur Diskussion von praktischen Problemfällen.
Kosten und Dauer
Die Schulungsdauer beläuft sich auf einen Tag. Die Kosten betragen im Schnitt ca. 300 €. Viele Akademien bieten die Fortbildung als Online-Kurs oder Webinar an. Wenn mehrere Mitarbeiter eine Unterweisung benötigen, kann auch eine Inhouse Schulung in Erwägung gezogen werden.
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