Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der Gesamtbetriebsrat hat in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung auf Unternehmensebene. Neben originären gesetzlichen Aufgaben können die örtlichen Betriebsräte ihn auch mit nahezu beliebigen weiteren Themen und Verhandlungsmandaten beauftragen. Nur wenn der Gesamtbetriebsrat hierbei seine Handlungsspielräume kennt und die rechtlichen Grundlagen sicher beherrscht, kann er optimale Ergebnisse erzielen und die Rechte der Beschäftigten unternehmensweit nachhaltig sichern.
Auf den Punkt: In diesem Seminar erhalten Sie weiteres grundlegendes Wissen zu Ihrer Rechtsstellung als GBR-Mitglied und den typischen Regelungsbereichen aus dem Aufgabenfeld des Gesamtbetriebsrats. Sie erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Gesamtbetriebsrat und den örtlichen Betriebsräten einerseits und mit dem Wirtschaftsausschuss andererseits ausgestaltet ist und wie Sie die Ergebnisse in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festhalten.
Rechtsstellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der Gesamtbetriebsrat hat in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung auf Unternehmensebene. Neben originären gesetzlichen Aufgaben können die örtlichen Betriebsräte ihn auch mit nahezu beliebigen weiteren Themen und Verhandlungsmandaten beauftragen. Nur wenn der Gesamtbetriebsrat hierbei seine Handlungsspielräume kennt und die rechtlichen Grundlagen sicher beherrscht, kann er optimale Ergebnisse erzielen und die Rechte der Beschäftigten unternehmensweit nachhaltig sichern.
Auf den Punkt: In diesem Seminar erhalten Sie weiteres grundlegendes Wissen zu Ihrer Rechtsstellung als GBR-Mitglied und den typischen Regelungsbereichen aus dem Aufgabenfeld des Gesamtbetriebsrats. Sie erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Gesamtbetriebsrat und den örtlichen Betriebsräten einerseits und mit dem Wirtschaftsausschuss andererseits ausgestaltet ist und wie Sie die Ergebnisse in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festhalten.
Rechtsstellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats
- Unterscheidung der Aufgaben als Betriebs- und Gesamtbetriebsratsmitglied
- Persönliche Rechtsstellung der GBR-Mitglieder
- GBR-Mitgliedschaft und Rückkopplung mit dem entsendenden Betriebsrat
- Reisekosten und Reisezeiten bei Wahrnehmung von GBR-Aufgaben
- Vertiefung: Zuständigkeit kraft Gesetzes und kraft Auftrags
- Regelungen im Bereich unternehmenseinheitlicher EDV und bei Kontrolleinrichtungen
- Regelungen bei Vergütungsfragen, Prämien und besonderen sozialen Leistungen
- Regelungen bei Fragen der beruflichen Bildung und bei der Arbeitsplatzgestaltung
- Errichtung des Wirtschaftsausschusses auf GBR-Ebene
- Bestimmung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
- Information und Beratung: Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat
- Zuständigkeit bei Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung
- Konkurrenz zwischen Betriebsvereinbarung und Gesamtbetriebsvereinbarung
- Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei Neuerwerb von Betrieben, Verschmelzungen und Spaltungen
- Erstreckung von Gesamtbetriebsvereinbarungen auf betriebsratslose Betriebe?
- Taktisches Vorgehen bei Verhandlungen durch den GBR
- Der Gesamtbetriebsrat in der Einigungsstelle
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