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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
In Konzernen fallen wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf Unternehmens-, sondern auf Konzernebene. Der Gesetzgeber hat daher für Konzerne die Möglichkeit eröffnet, als Repräsentanten aller im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer einen Konzernbetriebsrat zu bilden. Angesichts immer komplexerer Unternehmensverflechtungen nimmt dessen Bedeutung in der Praxis ständig zu.
Auf den Punkt: In unserem Seminar erfahren Sie, wann und wie ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann, für welche Aufgaben er zuständig ist, welche Bestimmungen für seine Geschäftsführung gelten und wie die Beteiligungsrechte in der Praxis genutzt werden.
Der Konzernbegriff
Arbeitnehmerüberlassung und betriebsbedingte Kündigung im Konzern
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Der Veranstalter war Poko-Institut.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
In Konzernen fallen wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf Unternehmens-, sondern auf Konzernebene. Der Gesetzgeber hat daher für Konzerne die Möglichkeit eröffnet, als Repräsentanten aller im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer einen Konzernbetriebsrat zu bilden. Angesichts immer komplexerer Unternehmensverflechtungen nimmt dessen Bedeutung in der Praxis ständig zu.
Auf den Punkt: In unserem Seminar erfahren Sie, wann und wie ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann, für welche Aufgaben er zuständig ist, welche Bestimmungen für seine Geschäftsführung gelten und wie die Beteiligungsrechte in der Praxis genutzt werden.
Der Konzernbegriff
- Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern
- Vertrags- und Eingliederungskonzern
- Gemeinschaftsunternehmen
- Der Konzern im Konzern
- Konzerne mit Auslandsbeziehung
- Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte
- Entsendung der Mitglieder
- Regelung der Mitgliederzahl
- Amtsniederlegung, Abberufung und Ausschluss von Mitgliedern
- Originäre (gesetzliche) Zuständigkeit
- Zuständigkeit kraft Auftrags
- Besondere Zuständigkeiten
- Vorsitzende(r) und stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
- Der Konzernbetriebsausschuss
- Die Konzernbetriebsrats-Sitzung
- Beschlüsse des Konzernbetriebsrats
Arbeitnehmerüberlassung und betriebsbedingte Kündigung im Konzern
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