Das Kursangebot
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Der Veranstalter war ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V..
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Erläuterung der Berechnung einerVersichertenrente anhand eines Rentenbescheides Besprechung von Rentenberechnungsbeispielen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen (u. a. das RV-Nachhaltigkeitsgesetz und das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) Die Rentenanpassungsformel Auswirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors und des Altersvorsorgeanteils auf künftige Rentenanpassungen Grundsätze der Rentenberechnung nach dem SGBVI das Rentenbeginnprinzip Festlegung der Werte für die Ermittlung von Entgeltpunkten
Angesichts der umfassenden Rentenreformen des Jahres 2013 ist es für alle Mitarbeiter der betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen unerlässlich, sich mit der Praxis der Rentenberechnung eingehendzu beschäftigen. Nur dann sind die Auswirkungen beispielsweise des Alterssicherungsstärkungsgesetzes oder der Lebensleistungsrente sicher einzuordnen und die Konsequenzen den Mitarbeitern im Unternehmen zu erläutern. Im Rahmen dieses Praktikums wird den Teilnehmern / -innen die Gelegenheit geboten, ihre Fragen eingehend zu diskutieren und anhand zahlreicher praktischer Fälle die Umsetzung in der Unternehmenpraxis zu üben.
Rentenberechnung
Zusätzliche Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge ab 01.01.1992, die während der Kindererziehung oder Pflege gezahlt sind
Gutgeschriebene Entgeltpunkte ab 01.01.1992 für Mehrfacherziehung
Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitrags geminderte Zeiten
Zusammentreffen von Rente und Einkommen (insbesondere Hinzuverdienstgrenzen der einzelnen Rentenarten)
Die Rentenanpassungsformel
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Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V..
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Erläuterung der Berechnung einerVersichertenrente anhand eines Rentenbescheides Besprechung von Rentenberechnungsbeispielen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen (u. a. das RV-Nachhaltigkeitsgesetz und das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) Die Rentenanpassungsformel Auswirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors und des Altersvorsorgeanteils auf künftige Rentenanpassungen Grundsätze der Rentenberechnung nach dem SGBVI das Rentenbeginnprinzip Festlegung der Werte für die Ermittlung von Entgeltpunkten
Angesichts der umfassenden Rentenreformen des Jahres 2013 ist es für alle Mitarbeiter der betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen unerlässlich, sich mit der Praxis der Rentenberechnung eingehendzu beschäftigen. Nur dann sind die Auswirkungen beispielsweise des Alterssicherungsstärkungsgesetzes oder der Lebensleistungsrente sicher einzuordnen und die Konsequenzen den Mitarbeitern im Unternehmen zu erläutern. Im Rahmen dieses Praktikums wird den Teilnehmern / -innen die Gelegenheit geboten, ihre Fragen eingehend zu diskutieren und anhand zahlreicher praktischer Fälle die Umsetzung in der Unternehmenpraxis zu üben.
Rentenberechnung
- Die Rentenformel des SGB VI
- Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunkte
- aktueller Rentenwert / aktueller Rentenwert (Ost)
- Beitragszeiten
- beitragsfreie Zeiten
- Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten
- Zu- oder Abschläge aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting unter Ehegatten
- Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Alters - versorgung
- Zuschläge aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- Arbeitsentgelt aus nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben
- Zuschläge aus Beiträgen nach Altersrentenbeginn
Zusätzliche Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge ab 01.01.1992, die während der Kindererziehung oder Pflege gezahlt sind
Gutgeschriebene Entgeltpunkte ab 01.01.1992 für Mehrfacherziehung
Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitrags geminderte Zeiten
- Bewertung der Kinderberücksichtigungszeiten und der Pflegeberücksichtigungszeiten im Rahmen der Gesamtleistungs bewertung
- Anhebung der Entgeltpunkte für die Berufs ausbildungszeiten
- Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeit raums
- Durchführung der Grundbewertung und der Vergleichs - bewertung
- Volle und (doppelt) begrenzte Gesamtleistungs bewertung
Zusammentreffen von Rente und Einkommen (insbesondere Hinzuverdienstgrenzen der einzelnen Rentenarten)
Die Rentenanpassungsformel
- mit Riestertreppe bis 2011
- mit Riestertreppe ab 2014
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