
Heilpraktikerprüfung Voraussetzungen
Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, d.h. es gibt weder eine vorgeschriebene Regelausbildung noch eine staatlich geregelte Prüfung. Die Berufsausübung wird daher durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Dieses vor, dass die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt nur mit einer staatlichen Erlaubnis zulässig ist. So werden das Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss sowie ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorausgesetzt.
Daneben werden die Kenntnisse und Fähigkeiten der angehenden Heilpraktiker geprüft. Die Heilpraktikerprüfung besteht aus einem schriftlichen (Multiple-Choice-Test) sowie aus einem mündlichen Teil.
Die mündliche Heilpraktikerprüfung umfasst:
- Anatomie, Physiologie des Menschen
- Krankheitslehre
- Notfallversorgung
- Injektionstechniken, Punktionstechniken, Blutabnahme
- Praxishygiene
- Berufs- und Gesetzeskunde
Da für den Heilpraktikerberuf medizinisches Fachwissen vonnöten ist, empfiehlt sich eine Heilpraktiker-Ausbildung an einer speziellen Schule. Dank einzelner Kursangebote kann man sich gezielt auf die Heilpraktikerprüfung vorbereiten
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