Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Mindestens vierteljährlich tagen hier Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitgeber(beauftragte), Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Sie haben die Aufgabe, Anliegen des Arbeits schutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Dabei steht der Ausschuss vor umfassenden Herausforderungen im Bereich des modernen Arbeitsschutzes, aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und bei der Durchsetzung entsprechender Arbeitsschutzbelange. Oftmals sind Lücken zwischen dem vorhandenen theoretischen Arbeitsschutzwissen und der Umsetzung im Betrieb zu schließen. Welche Arbeitsaufteilung ist sinnvoll? Wie ist die Zusammenarbeit im Ausschuss und mit anderen Gremien auszugestalten? Was ist zu tun, wenn ein Mitglied die Mitarbeit verweigert? Wie werden erarbeitete Ergebnisse der einzelnen Mitglieder zusammengeführt und im Betrieb umgesetzt? Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie ist diese zu verstehen?
Auf den Punkt: In unserem Seminar erhalten Sie neben rechtlichen Hinweisen Hilfestellungen, wie Sie die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss organisieren. Sie lernen, wie Sie sich als Betriebsrat aktiv bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb einbringen können.
Rechtliche Grundlagen
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Mindestens vierteljährlich tagen hier Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitgeber(beauftragte), Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Sie haben die Aufgabe, Anliegen des Arbeits schutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Dabei steht der Ausschuss vor umfassenden Herausforderungen im Bereich des modernen Arbeitsschutzes, aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und bei der Durchsetzung entsprechender Arbeitsschutzbelange. Oftmals sind Lücken zwischen dem vorhandenen theoretischen Arbeitsschutzwissen und der Umsetzung im Betrieb zu schließen. Welche Arbeitsaufteilung ist sinnvoll? Wie ist die Zusammenarbeit im Ausschuss und mit anderen Gremien auszugestalten? Was ist zu tun, wenn ein Mitglied die Mitarbeit verweigert? Wie werden erarbeitete Ergebnisse der einzelnen Mitglieder zusammengeführt und im Betrieb umgesetzt? Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie ist diese zu verstehen?
Auf den Punkt: In unserem Seminar erhalten Sie neben rechtlichen Hinweisen Hilfestellungen, wie Sie die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss organisieren. Sie lernen, wie Sie sich als Betriebsrat aktiv bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb einbringen können.
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Sozialgesetzbuch: Unfallversicherung und Teilhabe behinderter Menschen
- Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
- Bestimmung der Mitglieder
- Aufgaben und Pflichten der einzelnen Mitglieder
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber(beauftragten), Betriebsarzt,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
- Verantwortung der Mitglieder
- Sitzungsintervalle
- Inhalt und Bedeutung der Geschäftsordnung: Was ist zu regeln, was ist
- zulässig?
- Einführung bzw. Verbesserung des Arbeitsschutzmanagements im Betrieb
- Auswertung und Prävention von Betriebsunfällen und Berufskrankheiten
- Gefährdungsbeurteilungen verstehen, auswerten und überprüfen
- Vorschläge für betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erörterung von Investitionen für den Arbeitsschutz
- Information der Mitarbeiter
- Überwachungs-, Informations-, Mitbestimmungsrechte effektiv nutzen
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