Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Behördlich anerkannte Aktualisierung der Fachkunde für Abfallentsorger, Abfallbeförderer, -makler und -händler.
Um ihre Verantwortung und ihre Aufgaben als verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, rechtssicher wahrnehmen zu können, fordern die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals BefErlV) die Aufrechterhaltung der Fachkunde durch regelmäßige Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre und gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre. Ihr NutzenSie sind mit den aktuellen Entwicklungen und Neuerungen des Abfall- und Umweltrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Sie wissen, wie Sie die Vorschriften in Ihrem Betrieb umsetzen können. Ihr Wissen wird anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft. Der Fortbildungsnachweis dokumentiert die gesetzlich geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde.
Inhalt
Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, weiterer abfallrechtlicher Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke (u.a. EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV, NachweisV, AVV, GewerbeabfallVO, ElektroG) Sonstige Umweltvorschriften – Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht) Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsschutzregelungen und betriebliche Umsetzung
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Um ihre Verantwortung und ihre Aufgaben als verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, rechtssicher wahrnehmen zu können, fordern die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals BefErlV) die Aufrechterhaltung der Fachkunde durch regelmäßige Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre und gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre. Ihr Nutzen
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