Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Fachkunde nach § 53 KrWG."
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen im Sinne der AbfAEV.
Nach § 53 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) i.V. mit der AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) sind Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die AbfAEV macht dazu Vorgaben für Zuverlässigkeit und Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen. Auch wirtschaftliche Unternehmen, deren eigentliche Tätigkeit nicht auf den Transport und die Entsorgung von Abfällen ausgerichtet ist, wie Handwerker, Gewerbe- und Industriebetriebe, müssen seit dem 01.06.2014 eine Anzeige vornehmen, wenn sie nicht gefährliche bzw. gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln. Ihr NutzenSie kennen die wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Transportrechts und des Gefahrgutrechts, die für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen zu beachten sind. Sie sind mit den Anzeige- und Überlassungspflichten vertraut. Sie werden in die Lage versetzt Ihre Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler – gewerbsmäßig bzw. in wirtschaftlichen Unternehmen – von Abfällen rechtssicher wahrzunehmen und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens rechtskonform wahrzunehmen. Nach der Teilnahme an diesem Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 53 KrWG.
Inhalt
Abfallrechtliche Grundlagen – Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Rechtsverordnungen Begriffsdefinition, Abfallhierarchie, Grundpflichten, Pflichten zur Getrennthaltung Abfalleinstufung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (AbfallverzeichnisVO) Abgrenzung Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft Anzeige- und Überlassungspflichten gemäß KrWG i.V. mit AbfAEV Nachweispflichten und Dokumentation (NachweisVO) Angrenzende Rechtsbereiche und sonstige relevante Vorschriften (u.a. Fahrzeugkennzeichnung, Sammelstellen, Rücknahmesysteme, Entsorgungsfachbetriebe) Grundlagen Transport-, Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht Haftungsfragen und Bußgeldvorschriften Problemstellungen im praktischen Vollzug und Lösungsmöglichkeiten
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Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen im Sinne der AbfAEV.
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