Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
"Betreiberverantwortung und Delegation - Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte?"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war m:con - mannheim:congress GmbH
c/o IECA.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte? Was müssen Sie beachten? Der Begriff „Betreiberverantwortung“ ist vielen Mitarbeitern bekannt. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) legt unter anderem Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber einer Versammlungsstätte fest. Wer ist aber überhaupt der Betreiber und welche Aufgaben hat dieser zu erfüllen? Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, einem Amt oder einer Abteilung betrieben, die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die Kommune oder eine andere Organisationseinheit im Unternehmen übernommen. Wer ist dann für was verantwortlich? Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede Aufgabe an jeden Mitarbeiter delegiert werden darf. Die MVStättVO aber auch der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften fordern von den Mitarbeitern für die Übernahme bestimmter Aufgaben auch entsprechende Qualifikation. Der Betreiber hat eine Delegationspflicht, wenn er nicht selbst über die entsprechenden (Formal-)Qualifikationen verfügt. Der Gesetzgeber regelt lediglich die Rahmenbedingungen, wie die konkrete Organisation in der jeweiligen Versammlungsstätte aussieht und welche Mitarbeiter welche Aufgaben erfüllen, muss der Betreiber bzw. der Unternehmer selbst festlegen.
Inhalte
Die Antworten auf diese Fragen werden im Seminar erarbeitet. Um konkrete Fragestellungen direkt beantworten zu können, sind alle Teilnehmer herzlich eingeladen im Vorfeld oder zum Seminar entsprechende Unterlagen, wie Organigramme, Stellenbeschreibungen, (Miet-)Verträge, etc. zu übersenden oder mitzubringen.
Nutzen / Lernziel
Dieses Seminar baut auf den Inhalten des Seminars „Sicherheit für Ihre Veranstaltung“ auf und zeigt Ihnen, wie Ihr jeweiliger Betrieb organisiert sein muss, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Zielgruppe
Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiter aus dem Gebäude-/ Facilitymanagement, Veranstalter, Agenturen, Techniker
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Betreiberverantwortung und Delegation - Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte?"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war m:con - mannheim:congress GmbH
c/o IECA.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte? Was müssen Sie beachten? Der Begriff „Betreiberverantwortung“ ist vielen Mitarbeitern bekannt. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) legt unter anderem Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Betreiber einer Versammlungsstätte fest. Wer ist aber überhaupt der Betreiber und welche Aufgaben hat dieser zu erfüllen? Viele Versammlungsstätten werden von einer Betriebsgesellschaft, einem Amt oder einer Abteilung betrieben, die bauliche Unterhaltung hat jedoch das Land oder die Kommune oder eine andere Organisationseinheit im Unternehmen übernommen. Wer ist dann für was verantwortlich? Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede Aufgabe an jeden Mitarbeiter delegiert werden darf. Die MVStättVO aber auch der Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften fordern von den Mitarbeitern für die Übernahme bestimmter Aufgaben auch entsprechende Qualifikation. Der Betreiber hat eine Delegationspflicht, wenn er nicht selbst über die entsprechenden (Formal-)Qualifikationen verfügt. Der Gesetzgeber regelt lediglich die Rahmenbedingungen, wie die konkrete Organisation in der jeweiligen Versammlungsstätte aussieht und welche Mitarbeiter welche Aufgaben erfüllen, muss der Betreiber bzw. der Unternehmer selbst festlegen.
Inhalte
- Betreiberpflichten aus dem Baurecht (MVStättVO)
- Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften
- Delegationspflichten an Verantwortliche Personen
- Welche Rolle haben Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person oder Hausmeister?
- Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister oder Veranstalter übertragen werden?
- Wie könnte eine geeignete Organisation aussehen?
- Wie sollte das Vermietungsgeschäft organisiert werden?
- Welche Organisationseinheit soll das Personal zugeordnet werden?
- Wie werden Fremdfirmen und Dienstleister eingebunden? Welche Pflichten können Ihnen übertragen werden?
Die Antworten auf diese Fragen werden im Seminar erarbeitet. Um konkrete Fragestellungen direkt beantworten zu können, sind alle Teilnehmer herzlich eingeladen im Vorfeld oder zum Seminar entsprechende Unterlagen, wie Organigramme, Stellenbeschreibungen, (Miet-)Verträge, etc. zu übersenden oder mitzubringen.
Nutzen / Lernziel
Dieses Seminar baut auf den Inhalten des Seminars „Sicherheit für Ihre Veranstaltung“ auf und zeigt Ihnen, wie Ihr jeweiliger Betrieb organisiert sein muss, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Zielgruppe
Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden, Mitarbeiter aus dem Gebäude-/ Facilitymanagement, Veranstalter, Agenturen, Techniker
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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