Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV.
Modul 1 - Wirtschaftlich fahren
- Wer profitiert vom Sparen?
- Wie Fahrwiderstände Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs beeinflussen
- Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege
- Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme
- Alternative Kraftstoffe und Antriebe
- Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise
- Die Eco-Regeln: So sind Sie besonders wirtschaftlich unterwegs
Modul 2 - Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesetzliche Regelungen
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
- Besondere Transporte
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber
Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Das Gefahrenpotenzial in Ihrem Beruf
- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
- Vermeiden von Gefahrensituationen
- Brems- und Assistenzsysteme
- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
Modul 4 - Fahrer und Image
- Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
- Ihr Beitrag zu einem positiven Unternehmensbild
- Die Qualität Ihrer Leistung im Arbeitsalltag
- Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern
- Kriminalität und Schleusung vorbeugen
Modul 5 - Ladung sichern
- Gefahren durch unzureichend gesicherte Ladung
- Gesetzliche Regelungen
- Physikalische Kräfte
- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
- Zurr- und Hilfsmittel für die Ladungssicherung
- Arten der Ladungssicherung
- Berechnungen zur Ladungssicherung
- Ladungssicherung: Spezialfälle
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.
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Modul 1 - Wirtschaftlich fahren
- Wer profitiert vom Sparen?
- Wie Fahrwiderstände Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs beeinflussen
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- Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise
- Die Eco-Regeln: So sind Sie besonders wirtschaftlich unterwegs
Modul 2 - Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesetzliche Regelungen
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
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Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
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- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
- Vermeiden von Gefahrensituationen
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Modul 4 - Fahrer und Image
- Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
- Ihr Beitrag zu einem positiven Unternehmensbild
- Die Qualität Ihrer Leistung im Arbeitsalltag
- Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern
- Kriminalität und Schleusung vorbeugen
Modul 5 - Ladung sichern
- Gefahren durch unzureichend gesicherte Ladung
- Gesetzliche Regelungen
- Physikalische Kräfte
- Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
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