Bäcker & Konditor Meisterkurse in Kassel
Der Besuch einer Weiterbildung gehört im heutigen Berufsleben zu den besonders wichtigen Aktivitäten. Viele neue Prozesse und Verfahren verändern zunehmend unsere Arbeitswelt. Seminare und Weiterbildungen zum Thema Bäcker & Konditor Meisterkurse sorgen dafür, das wir uns im eigenen Arbeitsumfeld fit für die Zukunft machen.
Die Stadt Kassel in Nordhessen bietet eine Vielfalt an Akademien, die zahlreiche Kurse im Bereich Meisterschulen Bäcker und Konditor bereithalten. Das können Schulungen in Controlling oder in Betriebswirtschaft, Seminare in Gesundheitswesen und Vertrieb oder Kurse in Excel und Word oder zu anderen Themen sein. Dazu hält die drittgrößte Stadt Hessens eine intakte Infrastruktur, jede Menge Einkaufsmöglichkeiten, Kunst und Kultur, Hotels, Cafes und Restaurants für Bürger und Gäste bereit. Damit bieten sich Kursteilnehmern in Kassel nicht nur ein breites Angebot an Akademien und Kursen, sondern gleichzeitig auch ein interessantes Rahmenprogramm.
Mit einer Weiterbildung im Bereich Meisterschulen Bäcker und Konditor in Kassel verbessern Sie Ihre Karriereaussichten deutlich und stärken damit den eigenen Auftritt im Unternehmen. Buchen Sie am besten gleich ein Seminar in der Stadt Kassel.
Die verschiedenen Teile der Meisterschule für Bäcker und Konditoren
Die Meisterkurse setzen sich aus 4 Teilen zusammen. Bei den Teilen 1 und 2 handelt es sich jeweils um spezifische Fachpraxis und Fachtheorie. Die Teile 3 und 4 haben allgemeine Inhalte zu Betriebsführung und Ausbildung.
Teil I = Fachpraxis für Bäcker / Konditoren
Teil II = Fachtheorie
für Bäcker / Konditoren
Teil III (allgemein) = Recht und Wirtschaft
Teil IV (allgemein) = Berufs- und Arbeitspädagogik (Ausbildereignung)
Voraussetzungen für die Meisterschule
Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Handwerksberuf bestanden hat.
Ebenfalls zuzulassen ist, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist nachweispflichtig.
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