Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis, ist sachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Sachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.
-Seminarinhalte
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Sonstiges Umweltrecht:
- Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen
- Abfallverbringung
- Abfallwirtschaft: Landesrecht, kommunales Recht, Verwaltungsvorschriften, Vollzugshilfen,
Merkblätter und Regeln
- Andere relevante Rechtsbereiche:
Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht,
Seuchen- und Hygienerecht,
Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht
- Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle,
- schädliche Umwelteinwirkungen und Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung
- Betriebliche Risiken, Haftung
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis, ist sachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Sachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.
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Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Sonstiges Umweltrecht:
- Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen
- Abfallverbringung
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Merkblätter und Regeln
- Andere relevante Rechtsbereiche:
Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht,
Seuchen- und Hygienerecht,
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- schädliche Umwelteinwirkungen und Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung
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