Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Der Begriff "Beauftragte Personen" fällt in der Neufassung der GbV ab 1.9.2011 weg. Beauftragte Personen waren solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten. "Sonstige verantwortliche Personen" waren solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenveranwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben. Diese Unterscheidung gibt es im Vorschriftenwek ab 1.1.2011 nicht mehr. Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR / RID /IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dieses Seminar ist auf Führungspersonen ausgerichtet, die weniger mit der konkreten Durchführung von Einzelvorschriften belastet sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundlagen der Beauftragung und den Verantwortlichkeiten aus Gefahrgut- und Haftungsrecht. Darüber hinaus wird gefahrgutrechtliches Basiswissen vermittelt.
Bei den Inhalten werden die Aufgaben des teilnehmenden Personenkreises berücksichtigt.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Der Begriff "Beauftragte Personen" fällt in der Neufassung der GbV ab 1.9.2011 weg. Beauftragte Personen waren solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten. "Sonstige verantwortliche Personen" waren solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenveranwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben. Diese Unterscheidung gibt es im Vorschriftenwek ab 1.1.2011 nicht mehr. Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR / RID /IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dieses Seminar ist auf Führungspersonen ausgerichtet, die weniger mit der konkreten Durchführung von Einzelvorschriften belastet sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundlagen der Beauftragung und den Verantwortlichkeiten aus Gefahrgut- und Haftungsrecht. Darüber hinaus wird gefahrgutrechtliches Basiswissen vermittelt.
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