Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV."
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde verfügen müssen. Durch Teilnahme an unserem behördlich zugelassenen Lehrgang erwerben Sie die geforderte Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang. Ihr NutzenSie verfügen über die geforderte Fachkenntnis, die die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben, von Abfallsammlungs- und Beförderungsunternehmen sowie Abfallhändler und -makler nachweisen müssen. Sie erwerben umfassende Kenntnisse über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften, resultierenden Anforderungen und Pflichten. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis erhalten Sie Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.
Inhalt
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, Aufbau, Rechtssystematik, Ziele des Abfallrechts und der Kreislaufwirtschaft (EU, Land, Bund) Regelungsinhalte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzliches Regelwerk, u.a. Klassifizierung und Einstufung (AVV, Gefahrstoffrecht, Gefahrgut) Nachweisführung und Überwachung Sammlung, Transport und Vermittlung von Abfällen - Anzeige- und Erlaubnisverfahren Produktverantwortung (u.a. produktspezifische Gesetze und Verordnungen, Quotenregelung, Überlassungspflichten) Abfalleigenschaften und Charakteristik – Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial Entsorgungsfachbetrieb Sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften und Verhältnis zum Abfallrecht Straf- zivil-, ordnungsrechtliche Haftung für Unternehmen und Verantwortlichkeiten Grundlagen Transport- und Güterkraftverkehrsrecht Kreislaufwirtschaft und Entsorgungsanlagen: Zulassung, Anlagentechnik, sicherer Betrieb, Betriebsorganisation
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§ 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde verfügen müssen. Durch Teilnahme an unserem behördlich zugelassenen Lehrgang erwerben Sie die geforderte Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang. Ihr Nutzen
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