Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Kommunale Abfälle"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 3 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortzubilden.
Gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 3 Abs. 3 AbfAEV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Einsammlungs- und Beförderbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle drei Jahre fortzubilden.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Kommunale Abfälle"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 3 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortzubilden.
Gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 3 Abs. 3 AbfAEV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Einsammlungs- und Beförderbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle drei Jahre fortzubilden.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Immer top informiert!
Möchten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen zu Ihren Bildungsthemen?