Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
"Fachkunde gemäß § 53 KrWG"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Hier finden Sie alle Kurse von Umweltinstitut Offenbach GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Eintägiges Fachkundeseminar für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen im Sinne der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Das Bundeskabinett hat am 20.11.2013 die Mantelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen. Die neue Verordnung passt das bisherige untergesetzliche Regelwerk an das am 1. Juni 2012 geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz an. Kernpunkt dieser Verordnung ist die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die am 01. Juni 2014 in Kraft trat und die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung (alte TransportgenehmigungsVO) ablöst.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen haben dies nach § 53 KrWG vor der Aufnahme der Beförderung der zuständigen Abfallbehörde mittels eines Vordruckes anzuzeigen oder bei gefährlichen Abfällen eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Die AbfAEV schafft neue Pflichten und legt weitgehende Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie die Sach- und Fachkunde des abfallrechtlichen Akteures fest.
Die neuen abfallrechtlichen Pflichten treffen ab dem 1. Juni 2014 auch viele Unternehmen, Handwerker oder sonstige Gewerbebetriebe die nicht gewerbsmäßig Abfälle befördern und den Abfalltransport im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben.
Um den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen zu begrenzen, wurden in die Verordnung eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen aufgenommen, deren Kenntnis zu deutlichen Erleichterungen im täglichen Umgang führen können und darüber hinaus noch Kosten einsparen.
Gleichzeitig sieht die Verordnung eine deutlich schärfere Ahndung möglicher Verstöße vor. So steht die Zuverlässigkeit der handelnden Personen im Unternehmen schon bei einem Bußgeld von 2500 Euro in Frage oder bei anhaltendem pflichtwidrigem Handeln. Mit dieser drastischen Senkung der Eingriffsschwelle kann bei Verstößen erheblich in die Betriebsorganisation des Unternehmens eingegriffen werden.
Das Umweltinstitut Offenbach bietet mit diesem Tageslehrgang zum einen die Vermittlung der für die Fachkunde nach § 53 KrWG notwendigen Kenntnisse an. Zum anderen soll der Teilnehmer auch in der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes die nötige Sicherheit bekommen. Anhand von Fallbeispielen werden die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen verdeutlicht. Der sichere Umgang mit den anzuwendenden Vordrucken wird ebenfalls praxisnah eingeübt. Überdies werden den Teilnehmern auch die Änderungen der „kleinen Novelle der Nachweisverordnung“ vorgestellt.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Fachkunde gemäß § 53 KrWG"
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Eintägiges Fachkundeseminar für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen im Sinne der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Das Bundeskabinett hat am 20.11.2013 die Mantelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen. Die neue Verordnung passt das bisherige untergesetzliche Regelwerk an das am 1. Juni 2012 geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz an. Kernpunkt dieser Verordnung ist die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die am 01. Juni 2014 in Kraft trat und die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung (alte TransportgenehmigungsVO) ablöst.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen haben dies nach § 53 KrWG vor der Aufnahme der Beförderung der zuständigen Abfallbehörde mittels eines Vordruckes anzuzeigen oder bei gefährlichen Abfällen eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Die AbfAEV schafft neue Pflichten und legt weitgehende Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie die Sach- und Fachkunde des abfallrechtlichen Akteures fest.
Die neuen abfallrechtlichen Pflichten treffen ab dem 1. Juni 2014 auch viele Unternehmen, Handwerker oder sonstige Gewerbebetriebe die nicht gewerbsmäßig Abfälle befördern und den Abfalltransport im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben.
Um den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen zu begrenzen, wurden in die Verordnung eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen aufgenommen, deren Kenntnis zu deutlichen Erleichterungen im täglichen Umgang führen können und darüber hinaus noch Kosten einsparen.
Gleichzeitig sieht die Verordnung eine deutlich schärfere Ahndung möglicher Verstöße vor. So steht die Zuverlässigkeit der handelnden Personen im Unternehmen schon bei einem Bußgeld von 2500 Euro in Frage oder bei anhaltendem pflichtwidrigem Handeln. Mit dieser drastischen Senkung der Eingriffsschwelle kann bei Verstößen erheblich in die Betriebsorganisation des Unternehmens eingegriffen werden.
Das Umweltinstitut Offenbach bietet mit diesem Tageslehrgang zum einen die Vermittlung der für die Fachkunde nach § 53 KrWG notwendigen Kenntnisse an. Zum anderen soll der Teilnehmer auch in der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes die nötige Sicherheit bekommen. Anhand von Fallbeispielen werden die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen verdeutlicht. Der sichere Umgang mit den anzuwendenden Vordrucken wird ebenfalls praxisnah eingeübt. Überdies werden den Teilnehmern auch die Änderungen der „kleinen Novelle der Nachweisverordnung“ vorgestellt.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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