Industrie & Bauwirtschaft
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Technische Akademie Esslingen e.V..
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren (PPF):> Qualitätssicherungsvereinbarung QSV> erforderliche Inhalte> gesetzliche Relevanz in Bezug auf Produktabnahme/-kontrolle> Einbinden von Laste...
Die Sicherstellung der Produktqualität erfordert bei ausgelagerten Produktionsprozessen und zusätzlich deutlich reduzierten Wareneingangsprüfungen andere rechtliche Rahmenbedingungen als bei der Eigenfertigung. Während Lieferanten die Sicherstellung der Qualität eines Produkts/einer Produktkomponente nachweisen müssen, liegt die Produkthaftung dagegen weiterhin beim Hersteller des Gesamtprodukts (OEM).
Produktrückrufe verursachen neben hohen Kosten und langwierigen Gerichtsverfahren auch einen erheblichen Imageschaden am Markt. Einen guten rechtlichen Rahmen bietet das im Automotive-Bereich angewandte Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren (PPF) inklusive der Musterprüfung (Erstbemusterung). In derselben oder leicht abgewandelten Form ist dieses Freigabeverfahren für alle Produktbereiche durchführbar. Durch den dokumentierten Status Quo der Produktqualität beim Erstmuster sind Abweichungen in der Serie und Fehlerursachen erkennbar. Die Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Hersteller, Lieferanten und Unterlieferanten ist eine weitere grundlegende Maßnahme zur Produkthaftung.
Sie können nach der Seminarteilnahme die gelernten Inhalte umgehend in Ihrem Unternehmen anwenden.
> Sie gestalten und setzen die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) um
> Sie bewerkstelligen die vollständige Musterprüfung (Erstbemusterung) mit dem im Seminar vorgestellten Leitfaden
> Sie führen die Erstmusterprüfung nach VDA Band 2 PPF durch
> Sie unterscheiden zwischen VDA Band 2 PPF und PPAP (AIAG)
> Sie finden mit einem im Seminar erstellten Sachverzeichnis die relevanten allgemeinen Gesetze
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren (PPF):> Qualitätssicherungsvereinbarung QSV> erforderliche Inhalte> gesetzliche Relevanz in Bezug auf Produktabnahme/-kontrolle> Einbinden von Laste...
Die Sicherstellung der Produktqualität erfordert bei ausgelagerten Produktionsprozessen und zusätzlich deutlich reduzierten Wareneingangsprüfungen andere rechtliche Rahmenbedingungen als bei der Eigenfertigung. Während Lieferanten die Sicherstellung der Qualität eines Produkts/einer Produktkomponente nachweisen müssen, liegt die Produkthaftung dagegen weiterhin beim Hersteller des Gesamtprodukts (OEM).
Produktrückrufe verursachen neben hohen Kosten und langwierigen Gerichtsverfahren auch einen erheblichen Imageschaden am Markt. Einen guten rechtlichen Rahmen bietet das im Automotive-Bereich angewandte Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren (PPF) inklusive der Musterprüfung (Erstbemusterung). In derselben oder leicht abgewandelten Form ist dieses Freigabeverfahren für alle Produktbereiche durchführbar. Durch den dokumentierten Status Quo der Produktqualität beim Erstmuster sind Abweichungen in der Serie und Fehlerursachen erkennbar. Die Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Hersteller, Lieferanten und Unterlieferanten ist eine weitere grundlegende Maßnahme zur Produkthaftung.
Sie können nach der Seminarteilnahme die gelernten Inhalte umgehend in Ihrem Unternehmen anwenden.
> Sie gestalten und setzen die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) um
> Sie bewerkstelligen die vollständige Musterprüfung (Erstbemusterung) mit dem im Seminar vorgestellten Leitfaden
> Sie führen die Erstmusterprüfung nach VDA Band 2 PPF durch
> Sie unterscheiden zwischen VDA Band 2 PPF und PPAP (AIAG)
> Sie finden mit einem im Seminar erstellten Sachverzeichnis die relevanten allgemeinen Gesetze
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