Als geprüfter Personalfachkaufmann und geprüfte Personalfachkauffrau verfügen Sie über einen öffentlich-rechtlichen IHK Abschluss. Sie widmen sich dem Personalmanagement und setzen sich mit arbeitsrechtlichen Themen auseinander. Ob diese spannende Weiterbildung für Sie geeignet ist, welche Voraussetzungen Sie für die Prüfung benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Weiterbildung für Personaler
Als Personalfachkaufmann und Personalfachkauffrau sind Sie nicht nur mit der Personalabrechnung unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen vertraut, sondern blicken weit über den Tellerrand hinaus. Sie sind in der Lage, auf Verhandlungen mit dem Betriebsrat einzugehen und für die optimale Planung von Personal- und Bewerbungsgesprächen zuständig. Ihre Personalakten führen Sie ordnungsgemäß und sind in der Position, die Geschäftsleitung ausführlich über den aktuellen Personaleinsatz und Einsparungsmöglichkeiten aufzuklären. Sind Sie in der Personalplanung tätig, ist Ihre Kernaufgabe, die Umsetzung vorgelegter Stellenpläne. In der Weiterbildung erlangen Sie die Fähigkeit, anhand dieser Stellenpläne den Personalbedarf zu ermitteln oder Stellen intern die Qualifikationen der Mitarbeiter zu ermitteln. Nach Kontrolle mit den Stellenanforderungen können Sie Fortbildungspläne erstellen und diese zur innerbetrieblichen Weiterbildung nutzen.
Voraussetzungen für die Prüfung zum Personalfachkaufmann IHK
Wer sich für die IHK-Prüfung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau anmelden will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Abgeschlossene Berufsausbildung
– Einschlägige Berufspraxis
– Ausbilderschein oder vergleichbare Qualifikation
Diese Qualifikationen können in unterschiedlichem Ausmaß erfüllt sein. Sie können zum Beispiel eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung im Personalwesen vorweisen und in Zusammenhang eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahren.
Alternativ können Sie auch eine andere abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung vorweisen, jedoch nur mit zwei Jahren Berufspraxis.
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Bereich haben, wird eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren gefordert.
Ohne jegliche Berufsausbildung müssen Sie einen Erfahrungswert von mindestens fünf Jahren Berufspraxis nachweisen können. Haben Sie demnach in den letzten Jahren Tätigkeiten im Personalbereich durchgeführt, sollten Sie die Freigabe für die Prüfung erhalten.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird von der IHK geprüft und entschieden.
Themen der Weiterbildung
Während der Ausbildung erhalten Sie Kenntnisse in der Personalarbeit, Organisation und Durchführung. Sie lernen, Ihre Personalarbeit auf Basis rechtlicher Bedingungen durchzuführen und wie Sie den Personaleinsatz optimal planen, strukturieren und kostensparend arrangieren.
So erfolgt die Prüfung zum Personalfachkaufmann IHK
Die Prüfung ist bundesweit vereinheitlicht. Auch schriftliche Prüfungstermine werden in einem einheitlichen Schema abgehalten. Als angehender Personalfachkaufmann und angehende Personalfachkauffrau können Sie jeweils im April und Oktober zur Prüfung antreten. Die Prüfung erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich, wobei der schriftliche Teil in mehrere Bereiche gegliedert ist und der mündliche Teil aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch besteht. Beide Prüfungsteile müssen erfolgreich bestanden werden, um als geprüfter IHK-Kaufmann im Personalbereich zugelassen zu werden.

Karrierechancen mit Potenzial und Zukunft
Mit der Weiterbildung zum Personalfachkaufmann und zur Personalfachkauffrau haben Sie die Möglichkeit, schneller in die Teamleiter-Ebene und in eine höhere Managementposition zu gelangen. Sie sind in der Lage, anspruchsvolle leitende Aufgaben sowie Verantwortung gegenüber Mitarbeitern zu übernehmen. Ebenso sind Sie Entscheidungsträger in unterschiedlichen kaufmännischen Belangen und Ihre Chancen, eine Managementposition zu übernehmen, stehen gut. Dank Ihrer beruflichen Vorerfahrung und dem erworbenen Zusatzwissen, sind Sie bestens ausgebildet. Die Nachfrage nach qualifizierten Personalfachkaufleuten ist hoch und Gehälter bis zu 5.000 Euro brutto im Monat in hohen Managementpositionen keine Seltenheit. Die Weiterbildung lohnt sich also auch finanziell.
Kosten der Weiterbildung zum Personalfachkaufmann IHK
Eine Weiterbildung zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau kostet in der Regel zwischen 3.000 Euro und 4.000 Euro. Viele der Ausbildungen sind Aufstiegs-BAföG gefördert. Dies reduziert Ihren Aufwand und Sie profitieren von zusätzlichen Förderungsleistungen. Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Anbieter bereits vorweg, ob es für den Kurs eine Fördermöglichkeit gibt, und beantragen Sie diese noch vor Kursbeginn. Zusätzlich muss man mit Prüfungsgebühren von rund 600 Euro rechnen. Diese werden separat von der IHK berechnet und sind in den veröffentlichten Kursgebühren meistens nicht enthalten.
Da die Weiterbildung einige Monate in Anspruch nimmt, kann sich ein berufsbegleitender Lehrgang lohnen. So kann man weiter voll arbeiten und hat, im Vergleich zur Vollzeit Weiterbildung, keinen Verdienstausfall.
Lohnt sich die Weiterbildung?
Als geprüfter Personalfachkaufmann und geprüfte Personalfachkauffrau werden Sie in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft gesucht. Sie können in vielen Branchen Fuß fassen, denn Mitarbeiter müssen in jedem Bereich rekrutiert, verwaltet, geführt und weiterentwickelt werden. Mit der IHK-Zertifizierung, die Gleichwertig zu einem Bachelor Abschluss ist, bieten sich am Arbeitsmarkt zahlreiche offene Stellen in groß- und mittelständischen Unternehmen. Auch ein interner Aufstieg in die Führungsetage ist mit der Weiterbildung möglich.
Bilder: AdobeStock
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