
Kurse im Sozialrecht und Familienrecht
Das Sozialrecht beinhaltet alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die zur Absicherung sozialer Risiken, wie beispielsweise Altersarmut, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit zählen. Das Sozialrecht wird dem Bereich des Verwaltungsrechts zugeordnet und gewährt dem Bürger die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern, wie beispielsweise der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der Krankenkasse geltend zu machen. Der Rechtsbereich des Sozialrechts unterteilt sich in die drei Kernbereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung und soziale Hilfe und Förderung in besonderen Hilfs- und Fördersystemen. Eine Weiterbildung im Bereich des Sozialrechts ist insbesondere für Menschen sinnvoll, die bereits im Bereich des Sozialwesens tätig sind oder ihre berufliche Zukunft in diesem Sektor sehen.
Fachspezifische Weiterbildung in den Bereich Familienrecht und Sozialrecht
Bei dem Familienrecht handelt es sich um einen Teil des Zivilrechts, in dem die rechtlichen Verhältnisse von durch Ehe, Partnerschaft oder Verwandtschaft verbundenen Menschen geregelt werden. Darüber hinaus enthält das Familienrecht gesetzliche Normen bezüglich Themen wie Vormundschaft oder Pflegschaft. Eine fachliche Weiterbildung richtet sich in erster Linie an im Bereich des Familienrechts tätige Personen oder Menschen, die sich aufgrund einer speziellen Lebenssituation intensiv mit den in diesem Bereich geltenden gesetzlichen Regelungen vertraut machen möchten.
Das Eherecht enthält Rechtsnormen, die sich auf den Abschluss bzw. die Auflösung einer Ehe beziehen. Darüber hinaus lassen sich hier gesetzliche Normen finden, in denen das Zusammenleben der Ehegatten geregelt wird. Eine Weiterbildung im Bereich Eherecht ist insbesondere für in diesem Bereich tätiges juristisches Fachpersonal sinnvoll.
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